Der Rechnungshof hat heute seinen Bericht Personalmaßnahmen des BMLVS im Rahmen von Reorganisationen; Follow–up–Überprüfung vorgelegt. Die Überprüfung lief von Oktober bis Dezember 2014. Von insgesamt 21 Empfehlungen aus dem am 22. Mai 2012 vorgelegten Bericht sind lediglich 6 Empfehlungen vollständig umgesetzt worden. 3 Maßnahmen wurden teilweise umgesetzt – und ganze 12 Maßnahmen blieben unberücksichtigt. Diese nicht umgesetzten Maßnahmen betreffen die Personalkosten, das Personalmanagement und Strukturmaßnahmen.

ÖBH 2010 und der Evaluierungsbericht

Erstaunliche Details beinhaltet das Kapitel „Reorganisationsmaßnahmen im BMLVS“. Es erläutert die Pläne nach Abbruch der Reform ÖBH 2010, insbesondere die Erstellung von Streitkräfteprofilvarianten, basierend „auf dem Analyseteil der Österreichischen Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2011“ (Anm.: Der Empfehlungsteil der ÖSS wurde, wegen des Konflikts zwischen den Regierungsparteien um eine Umstellung des Wehrsystems auf ein Freiwilligenheer, erst am 26. Juni 2013 vom dafür zuständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses in Form eines Entschließungsantrags beschlossen und in der Plenarsitzung am 3. Juli 2013 vom Nationalrat abgesegnet.). Diese seien aufgrund von „Überlegungen zu angestrebten bzw. wünschenswerten Fähigkeiten des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) mit dem Zeithorizont 2025“, aber „unabhängig von konkret zum Zeitpunkt der Planung zur Verfügung stehenden bzw. erwartbaren Ressourcen (Budget bzw. Personal)“ gestaltet worden. Eine dieser Varianten, das Streitkräfteprofil F2, ist im Jahr 2012 vom damaligen Verteidigungsminister, Mag. Norbert Darabos (SPÖ), als Basis für den fähigkeitsbasierten Planungsprozess (ÖBH 2025) genehmigt worden.

Eine fragwürdige Auslegung der geltenden Rechtslage belegt der Umgang des BMLVS mit einer Anfrage des Rechnungshofs zur Evaluierung der Reform „ÖBH 2010“. Der Rechnungshof hatte in seiner Überprüfung 2012 bemängelt:

Im Rahmen eines 2009 eingerichteten „Evaluierungsbeirats“ legte
das BMLVS fest, welche Empfehlungen der Bundesheerreformkommission es als erfüllt oder offen bewertete. Eine inhaltliche Diskussion über die umgesetzten Maßnahmen mit quantitativer Bewertung fand jedoch nicht statt. Das BMLVS führte keine Evaluierung des 2008 abgeschlossenen Teilprojekts Zentralstellenorganisation durch und begründete dies mit sich neuerlich abzeichnenden Strukturmaßnahmen. Auch das Teilprojekt Territoriale Verwaltung (Militärkommanden) wurde vom BMLVS nicht evaluiert.

 

Der RH empfahl dem BMLVS grundsätzlich, interne Teilprojekte abzuschließen, zu evaluieren und die Ergebnisse der Evaluierung weiteren Maßnahmen zu Grunde zu legen. Insbesondere wären daher sowohl das Teilprojekt Zentralstellenorganisation als auch das Teilprojekt Territoriale Verwaltung zu evaluieren, um so den Umfang des noch anstehenden Reformbedarfs für diese Teilbereiche abschätzen zu können.

Im heute publizierten Bericht kritisiert der Rechnungshof erneut:

Im Zuge der nunmehrigen Follow–up–Überprüfung konnte dem
RH kein Evaluierungsbericht zum Projekt ÖBH 2010 und insbesondere nicht zu den Teilprojekten Zentralstellenorganisation und Territoriale Verwaltung (Militärkommanden) vorgelegt werden; damit fehlten auch aus den Erkenntnissen des Projekts abgeleitete konkrete Reformmaßnahmen.

Tatsächlich hat ab dem 30. September 2009 im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ein Evaluierungsbeirat zur Bundesheer-Reform 2010 getagt, bestehend aus siebzehn Mitgliedern. Dieser Evaluierungsbeirat legte einen Bericht vor und der für Dezember 2009 geplante Ministerratsvortrag fand letztlich am 12. Jänner 2010 statt:

Kommuniqué zur 45. Sitzung des Ministerrats vom Dienstag, 12. Jänner 2010

Am Dienstag, 12. Jänner 2010, fand die 45. Sitzung des Ministerrats statt. Laut Mitteilung des Ministerratsdienstes hat der Ministerrat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

[…]

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport betreffend Tätigkeit des Evaluierungsbeirates zur Bundesheerreform

Darauf gelangte der Evaluierungsbericht an den Nationalen Sicherheitsrat, der am 2. März 2010 mit einfacher Mehrheit beschloss, dieses Dokument zur Verschlussache zu erklären:

Der Sicherheitsrat nimmt die Vorlage des Berichtes zur Kenntnis und beschließt, dass hinsichtlich des Beschlusses auf Kenntnisnahme dieses Antrages die Vertraulichkeit aufgehoben wird.

Zwei Wochen später wurde der Bericht zwar im Landesverteidigungsausschuss angesprochen, der genaue Inhalt bleibt aber weiterhin unklar. Der Verteidigungsminister versuchte sogar, ein Gelingen von ÖBH 2010 in den Raum zu stellen:

Die Bundesheerreform sei nicht gescheitert, sie müsse in einigen Punkten aufgeschoben werden, einige Punkte werden nicht umgesetzt werden können. Dies werde die Einsatzfähigkeit des Heeres aber nicht vermindern, sagte der Verteidigungsminister.

Am 16. August 2010 merkte Mag. Darabos in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an:

Hiezu ist festzuhalten, dass Ergebnisse nur dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn davon auszugehen ist, dass daran ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und keine Verschwiegenheitspflicht entgegensteht. Das Ergebnis der Arbeit des Evaluierungsbeirates wurde am 2. März 2010 dem Nationalen Sicherheitsrat präsentiert.

Das Bundesgesetz über den Rechnungshof schreibt dagegen vor:

§ 3. (1) In Ausübung und zum Zwecke der ihm obliegenden Kontrolle verkehrt der Rechnungshof mit allen seiner Überprüfung unterliegenden Stellen unmittelbar.

(2) Er ist befugt:

1. von diesen Stellen jederzeit schriftlich oder im kurzen Wege alle ihm erforderlich erscheinenden Auskünfte zu verlangen;

§ 4. (1) Die im § 3, Abs. (1), genannten Stellen haben die Anfragen des Rechnungshofes ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar zu beantworten, alle abverlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das der Rechnungshof zum Zwecke der Durchführung der Kontrolle im einzelnen Falle stellt.

 

Verwaltungsstrukturen

Der Rechnungshof hatte in seinem Vorgängerbericht die Maßnahmen des BMLVS hinsichtlich der Deckung des Personalbedarfs bzw. des Umgangs mit sogenanntem „Personal über Stand“ bemängelt. Bei der nunmehrigen Follow-up-Überprüfung bekräftigt er seine Kritik, insbesondere an fehlenden Analysen des für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Personalbedarfs. Die im Zuge des Nachfrageverfahrens  2013 vom BMLVS genannten Planungsprozesse (darunter „ÖBH 2025“) hätten sich nur auf Aufgaben und Strukturen der Truppe konzentriert, die Zentralstelle und Territoriale Verwaltung (Militärkommanden) seien unberücksichtigt geblieben. Außerdem sei bei „ÖBH 2025“ keine Aufgabenevaluierung bzw. Aufgabenkritik hinsichtlich weiterer personeller Kürzungen bei den Militärkommanden durchgeführt worden.

Vorgaben aus dem Projekt ÖBH 2010, wie z.B. eine Reduzierung des Personalbedarfs für die Territoriale Verwaltung (Militärkommanden) auf 3.580 VBÄ, setzte das BMLVS nicht um (vgl. TZ 16).

 

Der RH stellte nunmehr fest, dass das BMLVS im Rahmen des fähigkeitsbasierten Planungsprozesses (ÖBH 2025) keine Aufgabenevaluierung bzw. Aufgabenkritik im Hinblick auf weitere Einsparungsmöglichkeiten beim Personal in den Militärkommanden durchgeführt hatte (vgl. TZ 2 und 3).

In seinem 2012 vorgelegten Bericht schrieb der Rechnungshof:

Per 31. Dezember 2007 enthielten die Organisationspläne der Militärkommanden 5.390 systemisierte Arbeitsplätze, wovon nur rd. 200 der Truppe zuzurechnen waren.

 

Das BMLVS reduzierte im Organisationsplan (SOLL–Struktur) die Anzahl der systemisierten Arbeitsplätze der Militärkommanden von 2007 bis 2010 um insgesamt 1.359 Arbeitsplätze bzw. 25 %. Den tatsächlichen Personalstand der Militärkommanden verminderte
das BMLVS im gleichen Zeitraum von 5.077 auf 4.502 VBÄ (11,3 %).
Dieser lag um 922 VBÄ oder rd. 26 % über der vom Management 2010 ermittelten Obergrenze von 3.580 VBÄ. Die Personalausgaben der Militärkommanden stiegen demgegenüber im Prüfungszeitraum um 2,1 % auf 171,3 Mill. EUR.

Das aktuell geplante und ab 2016 zur Umsetzung vorgesehene „Strukturpaket ÖBH 2018“ würde, wie die vorangegangenen Pläne, „in keinem direkten Zusammenhang mit der Reform der Zentralstelle bzw. der Territorialen Verwaltung (Militärkommanden) mit Ausnahme einer Reduktion des Personals der Militärmusik um 50 %“ stehen. Das BMLVS präsentierte dem Rechnungshof eine Reform der Zentralstelle (diese Maßnahme wird in der Zeitschrift MilizInfo 4/2015 beschrieben), personelle Sparmaßnahmen bei den Militärkommanden bleiben aber außen vor. Weder in der Pressemappe zum Strukturpaket, noch in einer in der ersten Oktoberwoche 2014 herausgegebenen Internen Information des BMLVS sind die Militärkommanden ein ausdrückliches Ziel von Personalkürzungen. Laut dem Rechnungshof hätte die ihm vorgelegte Ministerweisung bloß auf die Reorganisation der Zentralstelle, aber nicht auf die Territoriale Verwaltung Bezug genommen.

Der tatsächliche Personalstand der Militärkommanden sei zwar von 2010 bis 2014 um 11,8 % reduziert worden. Gleichzeitig wuchsen aber die Personalkosten in diesem Bereich um ca. 10 % auf 188,14 Mio. EUR.

Die fehlenden Einsparungen bei den Militärkommanden sind auf heftigen Widerstand der Landeshauptleute zurückzuführen. Ein Beschluss zur politischen Verhinderung von Organisationsänderungen und Rationalisierungen im Personalbereich des BMLV wurde von der Landeshauptleutekonferenz schon während der Arbeit der Bundesheerreformkommission am 11. Mai 2004 gefällt:

Die Landeshauptleutekonferenz fordert, dass die Militärkommanden auch künftig als kompetentes und selbständiges Kommando zur Führung von Truppen in Katastrophen- und Schutzeinsätzen in jedem Land erhalten bleiben und zur Stärkung der Miliz auch die Notwendigkeit einer entsprechenen Mobilisierungsstruktur in jedem Land anerkannt wird.

Dazu müssen insbesondere die entsprechenden personellen Voraussetzungen sichergestellt werden, um den jeweiligen Verhältnissen in den einzelnen Ländern im Katstrophenfall und für die Sicherheit Rechnung zu tragen.

(VSt-1202/10 vom 12.5.2004)

Und zum wiederholten Mal am 27. November 2009

3.) Militärkommanden

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz hält ihre Beschlüsse aus den Jahren 2004 bis 2006 zu Fragen der Bundesheerstruktur ausdrücklich aufrecht, unterstreicht die Bedeutung der Militärkommanden als kompetente und selbständig funktions-und entscheidungsfähige Kommanden zur Truppenführung und lehnt daher jede Schwächung der Strukturen der Militärkommanden ab.

Die Landeshauptleutekonferenz stellt mit Verwunderung fest, dass in den Evaluierungsbeirat zur Bundesheerreform 2010 trotz breit gefächerten Teilnehmerkreises keine Vertreter der Länder Aufnahme gefunden haben. Die Landeshauptleutekonferenz wiederholt auch aus diesem Anlass die Bereitschaft der Länder zur konstruktiven Mitarbeit in Fragen der Heeresreform.

… und am 19. Mai 2011:

20. Landesverteidigung und Bundesheer

Beschluss:

1. Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihre Beschlüsse aus den Jahren 2004 bis 2006 (Beilage 6), welche 2009 bestätigt wurden und unterstreicht nochmals die Bedeutung der Militärkommanden als kompetente und selbständig funktions- und entscheidungsfähige Kommanden zur Truppenführung und lehnt daher jede Schwächung der Strukturen der Militärkommanden ab.

2. Die Landeshauptleutekonferenz unterstreicht die Bedeutung des Katastropheneinsatzes des Bundesheeres im Assistenzeinsatz vor allem bei Einsätzen über längere Zeiträume und bei Einsätzen, bei denen insbesondere Luftunterstützung erforderlich ist.

3. Die Landeshauptleutekonferenz tritt für die Aufrechterhaltung des Zivildienstes oder einer adäquaten Sonderlösung ein, die keine Mehrkosten für Länder und Gemeinden verursacht und garantiert, dass im ausreichenden Maß auch junge Leute für die von Zivildienern erbrachten Dienste vorhanden sind.

Als sich „ÖBH 2018“ abzeichnete (Der Verteidigungsminister hat dem Chef des Generalstabs schon am 10. Januar 2014, einen Tag nach Empfang der Budgetprognose des BMF,  die Weisung zur Erstellung einer „ressourcenorientierten Mittelfristplanung“ erteilt.), fasste die Landeshauptleutekonferenz am 21. Mai 2014, bei ihrer Tagung in Schlaining, u.a. folgenden Beschluss:

14. Militärkommanden in den Bundesländern

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz betont das Erfordernis einer regionalen Verankerung des Bundesheeres und unterstreicht daher die Bedeutung der Militärkommanden als kompetente und selbständig funktions- und entscheidungsfähige Kommanden zur Truppenführung und lehnt daher jede Schwächung der Strukturen der Militärkommanden ab.

Personalstruktur des BMLVS

Die vom Rechnungshof empfohlene Vorgangsweise, Personaleinsparungen auf Basis von Aufgabenevaluierungen und Aufgabenkritik umzusetzen, wurde vom Verteidigungsministerium nicht befolgt. Stattdessen steuerte das BMLVS seinen Personalbedarf nach den Ressourcenvorgaben der Bundesregierung (Budget und Personalpläne des Bundesfinanzgesetzes). Einsparungen wurden lediglich aufgrund von reduzierten Budgets bzw. Vorgaben der Bundesregierung durchgeführt.

Der Rechnungshof empfiehlt, die Anpassung des Anteils der Grundorganisation (Zentralstelle, Heeresverwaltung, Ausbildungsorganisation, Militärkommanden, Logistikorganisation, Ämter, sonstige Organisationseinrichtungen) an der Personalstruktur auf einen möglicherweise geringeren Anteil als 50 % zu prüfen. Die Formel „50 : 50“ war noch im Bericht der Bundesheerreformkommission aus dem Jahr 2004 aufgestellt worden:

3.2. Streitkräfteentwicklung

Die Kommission geht davon aus, dass zur Erbringung der aus der Aufgabenstruktur abgeleiteten nachstehenden operationellen Fähigkeiten ein Streitkräfteumfang [Bisheriger Streitkräfteumfang 110.000 Personen.] von ca. 50.000 Personen erforderlich ist. Von diesem Gesamtumfang ist nach Auffassung der Kommission zur Sicherstellung der erforderlichen Präsenzfähigkeit und Professionalisierung als Richtgröße ein Anteil von bis zu 50% Kaderpersonal (Bedienstete) erforderlich. Innerhalb des Kaderpersonals wäre im Sinne einer Umschichtung von der Grund- in die Einsatzorganisation dabei in einem ersten Schritt ein Verhältnis von 1 : 1 zwischen Einsatz- und Grundorganisation anzustreben. Eigenständige Milizstrukturen wären dem oben genannten Gesamtumfang hinzu zu rechnen.

Auch hier erinnert der Rechnungshof an die mangelhafte Ministerweisung vom Juli 2015. Die Anpassung der Personalstandsziele durch das BMLVS wird vom RH positiv hervorgehoben:

Das BMLVS setzte die Empfehlung des RH um, weil es sowohl die Vorgaben der Bundesregierung im Personalplan gemäß BFG als auch die VBÄ–Ziele im überprüften Zeitraum 2010 bis 2014 einhielt bzw. geringfügig unterschritt.

Die Entwicklung des Personals in den Organisationsplänen des BMLVS entsprach nicht den Empfehlungen des Rechnungshofs. Dieser hatte eine Anpassung der Personalstandsziele an die VBÄ-Ziele der Bundesregierung eingefordert. VBÄ-Ziele sind Personalstandsziele anhand von systemisierten Arbeitsplätzen (Soll-Struktur) im Personalplan des Bundesfinanzgesetzes, wobei VBÄ eine Abkürzung für Vollbeschäftigtenäquivalent darstellt. Der Personalplan des Bundesfinanzgesetzes 2015 definiert das Vollbeschäftigtenäquivalent wie folgt:

Der Begriff Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) ist als Messgröße des tatsächlichen Personaleinsatzes anzusehen, für den zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand bezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem mittelverwendungswirksamen VBÄ.

Das BMLVS hatte mit „ÖBH 2010“ eine Reduktion der systemisierte Arbeitsplätze auf 25.600 VBÄ und eine Differenz von 1.200 VBÄ bzw. 4,7 % zu den Personalstandszielen der Bundesregierung (max. 24.400 VBÄ) angestrebt – mit der Budgetkonsolidierung und der Sicherheitsstrategie kam ein neues Sparpaket mit dem Ziel von 21.400 VBÄ bis 2016 hinzu. Ende 2014 betrug der Personalstand trotzdem immer noch 25.111 VBÄ (Bei einem Personalstandsziel 2014 von 21.645 VBÄ.). Der Rechnungshof stellte fest, dass, entgegen der Ziele von „ÖBH 2010“, bis Ende 2014 lediglich rd. 16 % der systemisierten Arbeitsplätze eingespart worden sind. Auch hier verwies das BMLVS wieder auf die Zentralstellenreform und die vorliegende Ministerweisung.

Der RH entgegnete erneut, dass die ihm vorgelegte Ministerweisung lediglich auf eine Reorganisation der Zentralstelle des BMLVS und nicht auf das gesamte Ressort Bezug nahm.

Das Teilprojekt Zentralstellenorganisation wurde vom BMLVS ohne Aufgabenkritik samt konkreten, quantitativen Personalstandszielen in Angriff genommen. Von 2010 bis 2014 reduzierte sich der Personalstand in der Zentralstelle (inkl. Sportangelegenheiten, aber ohne nachgeordnete Bereiche) um 3%:

Die in der Mitteilung des BMLVS im Nachfrageverfahren genannten Planungsprozesse betrafen ausschließlich die Aufgaben und Strukturen der Truppe. Für die Zentralstelle traf das BMLVS keine Festlegungen zu konkreten Strukturen, obwohl selbst ressortintern wiederholt beanstandet wurde, dass die Aufbau– und Ablauforganisation der Zentralstelle unverändert zu viele Schnittstellen und Parallelstrukturen aufweise (vgl. TZ 19).

 

Personalreduktionen im Bereich der Zentralstelle im Prüfungszeitraum resultierten nicht aus Analysen des für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendigen Personalbedarfs und darauf aufbauenden Reformkonzepten für eine Anpassung von Strukturen und Personalständen an den tatsächlichen Bedarf, sondern aus der erforderlichen Budgetkonsolidierung (siehe auch TZ 3).

Die im Rahmen von „ÖBH 2018“ vor der Umsetzung befindliche Reorganisation der Zentralstelle wird dabei klar negativ bewertet:

Im Jahr 2014 erließ der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Gerald Klug, die Weisung, die Zentralstelle im zweiten Halbjahr 2014 um 15 % und bis Anfang 2018 um weitere 20 % von 973 VBÄ auf insgesamt 660 VBÄ zu reduzieren. Die Reduktion sollte durch die Streichung freier oder künftig frei werdender Arbeitsplätze (d.h. Ruhestandsversetzungen) aus den Organisationsplänen und über die Verschiebung von Arbeitsplätzen aus der Zentralstelle in den nachgeordneten Bereich erfolgen.

Diese Maßnahme zielte somit vorrangig auf die Verringerung planerischer Soll–Größen im Bereich der Zentralstelle und nicht auf die tatsächliche, ressortweite Einsparung von Personal ab.

Die Umsetzung dieser Weisung (für das zweite Halbjahr 2014) war aus den dem RH vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.

Das BMLVS sei das einzige Ressort des Bundes, das seine Personalangelegenheiten (Personalverwaltung und Personalführung) nicht – wie im Vorgängerbericht empfohlen – in einer Sektion gebündelt habe. Außerdem erfolgte keine weitere Straffung der Verwaltungsstrukturen in der Zentralstelle. Dies führe zu „erheblichem Ressourcenmehraufwand (doppelte Strukturen bzw. Führungsfunktionen), einer deutlichen Verlängerung der Durchlaufzeiten und zu großen Reibungsverlusten durch unterschiedliche Ziel- bzw. Erfolgskriterien der beteiligten Organisationseinheiten“.

Das BMLVS verwies in seiner Stellungnahme auf die Reorganisation des Ressorts und eine entsprechende Ministerweisung.

Das Beamtendienstrecht im Bundesheer – ein Dauerproblem

Die Einführung von befristeten Dienstverhältnissen stellte eine weitere Forderung des Rechnungshofes an das BMLVS dar. Die Notwendigkeit solcher Dienstverhältnisse wird innerhalb des Verteidigungsministeriums schon seit Jahren aufgezeigt. Zuletzt im Bericht der Bundesheerreformkommission von 2004 …

Zur Positionierung des Bundesheeres als konkurrenzfähiger Anbieter am Arbeitsmarkt werden eine adäquate Entlohnung sowie hohe Professionalität in der Personalwerbung unerlässlich sein. Hier ist an vermehrten Mittelansatz in der Personalwerbung und eine auch international übliche spezielle Organisation für die Personalrekrutierung zu denken. Überdies werden die Grundsätze der Personal- und Karriereplanung neu zu erarbeiten sein.

Jeder Soldat und jede Soldatin (Offiziere/Unteroffiziere/Chargen) beginnt die Laufbahn im Bundesheer mit einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis. Die Entscheidung zur Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis sollte abhängig vom Bedarf, der Eignung sowie der persönlichen Leistungsbereitschaft erfolgen. Den aus ihrem befristeten Dienstverhältnis ausscheidenden Bediensteten wäre durch begleitende Maßnahmen ein möglichst reibungsloser Umstieg in das zivile Erwerbsleben zu ermöglichen.

Zwischen dem 42. und 50. Lebensjahr sollte für unbefristete Berufssoldatinnen und Berufssoldaten eine Verwendung in anderen Bereichen der Organisation vorgesehen werden, um einer Überalterung der Einsatzorganisation und Überforderung des Einzelnen entgegenzuwirken. Den gesteigerten Anforderungen an die Organisation und den damit zusammenhängenden höheren physischen und psychischen Belastungen der Bediensteten sollte mit Lebensarbeitszeitmodellen und Anpassungen des Pensionsantrittsalters entsprochen werden.

Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus der höheren Mobilität, die im Rahmen der zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen vom Großteil der Bediensteten abverlangt werden wird. Neben den Lebensarbeitszeitmodellen sind Planungs-, Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen vorzusehen, um den Wechsel des Arbeitsplatzes im Laufe der Karriere zu unterstützen. Herausragenden Unteroffizieren sollte darüber hinaus eine Aufstiegsmöglichkeit in eine Fachoffizierslaufbahn eröffnet werden.

…, wo im Zuge der Umsetzung 2007  der Entwurf für ein „Militärdienstrecht neu“ inklusive Motivenbericht entstanden ist. Dieser beinhaltete eine Auslandseinsatzverpflichtung und Vergünstigungen bei Bezügen und Pensionsberechnung. Das Konzept kam aber über den Status eines BMLV-internen Papiers nicht hinaus.

Später beschäftigte man sich auch beim Strukturpaket ÖBH 2018 von 2014 mit den Anforderungen eines modernen Dienstrechts:

Zum Dienstrecht:

Das derzeitige Dienstrecht entspricht nicht mehr den Anforderungen an den Beruf des Soldaten. Ein neues, attraktives Dienstrecht muss daher folgende Aspekte beinhalten:

  • Einfacheres Verwendungsgruppensystem,
  • Veränderung der Gehaltskurve (höhere Anfangsgehälter, flacherer Anstieg),
  • Zeitlaufbahnen,
  • Mobilitätsfördernde Rahmenbedingungen; beispielsweise durch Unterstützung bei Wohnungssuche, Familienunterstützung bei Kindergärten,
  • Ressortübergreifende Dienstzuteilungs- und Versetzungsmöglichkeiten,
  • Zukunftsperspektiven durch ein Soldatenanstellungsgesetz.

Derzeit gilt für Militärbedienstete das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979. Dieses sieht, wegen der gesetzlich verankerten Definitivstellung (Pragmatisierung), keine Möglichkeit einer Kündigung von Soldatinnen und Soldaten vor – diese ist nur während des provisorischen Dienstverhältnisses (bis Ablauf des zweiten Dienstjahres) möglich:

Definitives Dienstverhältnis

§ 11. (1) Das Dienstverhältnis wird auf Antrag des Beamten definitiv, wenn er neben den Ernennungserfordernissen

  1. die für seine Verwendung vorgesehenen Definitivstellungserfordernisse erfüllt und
  2. eine Dienstzeit von sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis vollendet hat.

Der Eintritt der Definitivstellung ist mit Bescheid festzustellen.

Die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten einer befristeten Anstellung von Soldaten sind folgende:

  • Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit
    • § 151 BDG
    • Dienstverhältnis in der Dauer von mindestens 6 Monaten
    • Möglichkeiten der Beendigung des Dienstverhältnisses (exemplarische Aufzählung)
      • Austritt
      • Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses
      • Entlassung
      • Rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht
      • Amtsverlust nach § 27 Abs. 1 StGB
      • Ende des Dienstverhältnisses nach Ablauf der Bestellungsdauer, spätestens aber mit Vollendung des 40. Lebensjahres
      • Ende des Dienstverhältnisses durch Übernahme in ein vertragliches Dienstverhältnis mit dem Bund oder einer Gebietskörperschaft
      • Ende des Dienstverhältnisses durch Kündigung mit Bescheid der Dienstbehörde
      • Tod
  • Dienstverhältnis als Kraft für internationale Operationen/Kaderpräsenzeinheit

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass aus den vom BMLVS übermittelten Unterlagen zur geplanten Reform der Zentralstellenorganisation und aus denen zum fähigkeitsbasierten Planungsprozess (ÖBH 2025) keine Überlegungen hinsichtlich der Einführung befristeter Dienstverhältnisse — über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus (wie insbesondere „Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheiten, KIOP–KPE“) — ableitbar waren (vgl. TZ 2).

In der Praxis übernahm das BMLVS einen hohen Prozentsatz der Soldaten mit befristetem Vertrag nach Zeitablauf in ein unbefristetes Dienstverhältnis zum Bund (d.h. als Vertragsbedienstete oder Beamte). Laut BMLVS betrug dieser Prozentsatz sowohl 2013 als auch 2014 rd. 61 %.

Im BMLVS gab es zur Zeit der Gebarungsüberprüfung Überlegungen, über dienstrechtliche Änderungen den Anteil der Militärpersonen auf Zeit auszubauen und die nachfolgende Übernahme dieser Personen in ein unbefristetes Dienstverhältnis einzuschränken. Dabei ging das BMLVS von einem Verhältnis von rd. 30 % unbefristeten zu rd. 70 % befristeten Dienstverhältnissen aus (vergleichbar mit der Deutschen Bundeswehr). Dafür wäre es laut BMLVS allerdings erforderlich, den Verpflichtungszeitraum für Militärpersonen auf Zeit zu erhöhen (von derzeit neun auf bis zu 20 Jahre), die Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (Berufsförderung bzw. Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts) anzupassen und die Möglichkeiten des Umstiegs ehemaliger Militärpersonen auf Zeit in andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder und Gemeinden) zu erleichtern. Laut BMLVS würde sich dadurch der Anteil der Soldaten auf Lebenszeit reduzieren.

Diese ressortinternen Überlegungen sollten laut BMLVS in geplante Verhandlungen mit dem BKA über Zeitlaufbahnen für Soldatendienstverhältnisse miteinfließen. Diese hatten zur Zeit der Follow–up–Überprüfung noch nicht begonnen.

Das BMLVS verwies zwar auf die Dienstrechtsnovelle 2015, in der flexiblere Anstellungsmöglichkeiten für Militärpersonen auf Zeit implementiert wurden, der Rechnungshof fordert aber zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils zeitlich befristeter Dienstverhältnisse und Einschränkungen der Möglichkeit zur Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis.

Grobe Anforderungen an ein modernes Militärdienstrecht stellt das Militärstrategische Konzept 2015:

3.2. Herausforderung Personalentwicklung

Die bestehende Personal-Organisations-Schere ist zu schließen. Es ist eine Balance zwischen Organisations- und Personalrahmen zu finden, bei der ein sinnvoller Handlungsspielraum bestehen bleibt. Die allfällige Reduktion der Struktur ist mit Schwergewicht außerhalb der Einsatzorganisation durchzuführen. Daher sind Streichungen von Aufgaben außerhalb des militärischen Kernbereichs vorzunehmen, deren Verlust ist bewusst in Kauf zu nehmen.

Im Rahmen des auf Bundesebene vorgesehenen modernen, eigenständigen und einheitlichen Dienstrechts sind die militärischen berufsspezifischen Ausprägungen einzubringen. Alle Bestrebungen dieses Vorhaben umzusetzen, sind zu unterstützen. Das Schaffen einer zielgerichteten Auslandseinsatzverpflichtung bleibt militärisches Erfordernis.

Im Rahmen der Forderung eines neuen Dienstrechts ist vor allem die Zeitlaufbahn zu forcieren. Dies trifft mit Schwergewicht auf Soldaten zu, muss allerdings auch für Zivilbedienstete im Sinne der flexiblen Unternehmenssteuerung gelten. Über die Überlegungen zum Umstieg der Personen mit Zeitlaufbahnen zu anderen Ressorts oder in die Wirtschaft hinausgehend, sind auch Modelle zur Nutzung des Personals innerhalb des Ressorts (Umstieg von Soldaten- auf zivile Laufbahn) in einem neu zu entwickelnden Dienstrecht zu berücksichtigen. Die Konkurrenzfähigkeit zur Wirtschaft im Bereich des Gewinnens und Haltens von Fachexperten (medizinischer Bereich, fliegerischer Bereich, technischer Bereich, IKT und Cyber-Bereich) ist durch entsprechende Sondervertragslösungen und Laufbahnbilder zu gewährleisten.

Entscheidend für die Weiterentwicklung der Instrumente der Personalführung und der Personalentwicklung ist deren Sozialverträglichkeit, da andernfalls weder Freiwillige noch Verpflichtete in der nötigen Zahl, Qualifikation und Motivation zur Verfügung stehen werden. Die Motivation aller Personen (Bedienstete wie Wehrdienstleistende) zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung muss erhalten und ggf. erhöht werden. Hierzu sind alle Maßnahmen der Strukturierung des Personalkörpers, sowie die Instrumente und Maßnahmen des Personaleinsatzes und der Personalentwicklung auch an deren Sozialverträglichkeit auszurichten.

Die reine Verfügbarkeit des Personals ist zur Aufgabenerfüllung des Ressorts unzureichend. Der entscheidende Parameter für alle Vorhaben des Ressorts (Einsatzvorbereitung, Einsatz, aber auch Organisationsentwicklung, Erhöhung von Mobilität, Auslandseinsatz-Bereitschaft, Attraktivierung des Grundwehrdienstes, etc.) ist das Wollen der Personen, das heißt deren Bereitschaft, sich bestmöglich einzubringen. Als unumgängliche Grundlage hierfür werden die Gestaltung der Wehrpolitik und Maßnahmen zur Steigerung der Unternehmenskultur (z.B. menschenorientierte Führung) forciert.

Überplanmäßige Ausbildung militärischer Führungskräfte und Personalkostenanteil

Ein weiterer – auch im öffentlich-medialen Diskurs häufig als Argument gegen das Bundesheer verwendeter – Punkt, den der Rechnungshof zum wiederholten Mal kritisiert, ist die überplanmäßige Ausbildung von Offizieren und Unteroffizieren. Im Vorgängerbericht wurde dem BMLVS empfohlen, langfristig ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der Zahl militärischer Führungskräfte und dem Umfang der Streitkräfte anzustreben und dementsprechend die Ausbildungskontingente an der Theresianischen Militärakademie und der Heeresunteroffiziersakademie anzupassen. Nur der zweite Punkt wurde teilweise umgesetzt.

Der RH stellte nunmehr fest, dass aus den vom BMLVS übermittelten Unterlagen zur geplanten Reform der Zentralstellenorganisation und aus denen zum fähigkeitsbasierten Planungsprozess (ÖBH 2025) keine Überlegungen hinsichtlich der Festlegung eines langfristig ausgeglichenen Verhältnisses der militärischen Führungskräfte, angepasst an die Größe der Streitkräfte, ableitbar waren (vgl. TZ 2). Seit dem Jahr 2013 hatte das BMLVS jedoch im Rahmen der Berufsoffiziersausbildung die Aufnahmekontingente für die Berufsoffiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt auf maximal 25 Studienplätze jährlich reduziert (im Vergleich zu jährlich rd. 99 Studienplätzen bis 2010). Zur Ausbildung der Unteroffiziere an der Heeresunteroffiziersakademie standen unverändert rd. 250 Plätze zur Verfügung.

Dabei zieht der Rechnungshof einen Vergleich mit der Schweiz:

In der Schweiz hingegen bezifferte die militärische Führung den Strukturbedarf an Offizieren gemäß Erfahrungswerten mit rd. 5 % der Schweizer Armeeangehörigen.

Dem Verweis des BMLVS auf die Reorganisation des Ressorts und die Ministerweisung wird entgegnet, dass diese nur die Zentralstelle, aber nicht den Anteil der höherwertigen Arbeitsplätze in der gesamten Organisation betreffe. Ein längerfristig ausgeglichenes Verhältnis der Führungsfunktionen sei auf diese Weise nicht erreichbar.

Das größte Problem in der Kostenstruktur des Verteidigungsministeriums, den rapiden Anstieg der Fixkosten (Personal & Betrieb), bei gleichzeitiger Schrumpfung des Investitionsanteils, das der Rechnungshof mit Anpassungen bei der Auszahlung der Zulagen, insbesondere der Truppendienstzulage (Das BMLVS zahlte an das gesamte militärische Personal, unabhängig von einer Verwendung in Truppe oder Grundorganisation, eine Truppendienstzulage aus.), einbremsen wollte, wurde nicht angegangen. Entgegen der Empfehlungen zahlt das BMLVS weiterhin eine Truppendienstzulage an sämtliche Bediensteten aus. Die geplante Streichung des Verlängerten Dienstplans scheiterte an der Beschlussfassung im Nationalrat. Die Personalkosten stiegen, trotz einer Personalreduktion von 4,4 %, von 2010 bis 2014 um 7 %.

Kasernenstandorte und Militärmusik

Die innenpolitischen Dauerbrenner Kasernen und Militärmusik sind aufgrund nicht genutzter Einsparungspotentiale ins Visier des Rechnungshofes geraten. Der Zielwert des Projekts ÖBH 2010 von 61 Kasernen und Betriebsgebäuden sei noch immer nicht erreicht worden, da mit Stichtag 27. November 2014 noch 77 Liegenschaften dieses Typs in Betrieb waren und bis 2018 nur 9 Standorte geschlossen werden sollten. Laut BMLVS seien seit November 2014 in 3 weiteren Liegenschaften der Betrieb eingestellt und 8 Liegenschaften zur Auflassung zwischen Ende 2015 und Ende 2017 vorgesehen.

Die Militärmusikkapellen seien, laut dem RH, bereits bei „ÖBH 2010“ zur Reduktion auf vier Standorte vorgesehen gewesen. Dieses Einsparungspotential wurde nicht ausgenutzt:

Der RH stellte nunmehr fest, dass es im ÖBH unverändert neun Militärmusikkapellen gab. Deren Organisationspläne sahen die gleiche Anzahl an VBÄ (rd. 160) und Soldatenmusikern (rd. 300) vor. Das im Zuge des Projekts ÖBH 2010 ressortintern errechnete Einsparungspotenzial von rd. 2,5 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR (bei einer Reduktion von neun auf vier Militärmusikkapellen) blieb damit ungenutzt.

Laut einem Beschluss des Ministerrats vom 20. Jänner 2015 war geplant, bis 2018 die neun Militärmusikkapellen zu einer Österreichischen Militärmusik zusammenzufassen (mit Außenstellen in allen Bundesländern). Das Personal der derzeitigen Militärmusik soll um rd. 50 % reduziert werden. Unterlagen, wie diese Einsparungen konkret realisiert werden sollen, lagen jedoch nicht vor.

 

18.3 Das BMLVS teilte in seiner Stellungnahme mit, dass der Ministerratsbeschluss vom 20. Jänner 2015 zur Errichtung einer Österreichischen Militärmusik mit acht Ensembles in den Bundesländern derzeit umgesetzt werde. Die Umsetzung sei bis Ende 2015 abgeschlossen.

18.4 Der RH wies gegenüber der Stellungnahme des BMLVS darauf hin, dass bei der geplanten Umstrukturierung der Militärmusik das im Zuge des Projekts ÖBH 2010 (auf Basis einer Reduktion von neun auf vier Militärmusikkapellen) errechnete Einsparungspotenzial von rd. 2,5 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR nicht ausgeschöpft wird.

Er wiederholte daher seine Empfehlung, im Bereich der Militärmusik weitere Einsparungsmöglichkeiten zu nutzen.

Hier darf auf die Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz vom 25. Mai 2005

Insbesondere müssen die entsprechenden personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen sichergestellt werden, um den jeweiligen Verhältnissen in den einzelnen Ländern im Katastrophenfall und für die Sicherheit Rechnung zu tragen. Die Landeshauptleutekonferenz erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusage des Bundes, für den Fall der beabsichtigten Schließung von Kasernen vorherige Gespräche mit den betroffenen Ländern zu führen.

 

Auf die identitätsstiftende Funktion der Militärmusik wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Die Landeshauptleutekonferenz stimmt der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu und nominiert dafür die Herren Landesamtsdirektoren von Niederösterreich und Salzburg.

… und 3. Mai 2006 verwiesen werden:

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt folgende in einer Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern akkordierte Vorgangsweise hinsichtlich der Zukunft der Militärmusiken in den Bundesländern zustimmend zur Kenntnis:

  • Die Militärmusiken bleiben in allen Bundesländern erhalten.
  • Die Militärmusiken bleiben den Militärkommanden unterstellt.
  • Die Militärmusiken werden vom Umfang her geringfügig reduziert, um die durch die Transformation des Österreichischen Bundesheeres vorgegebene Personalstärke zu erreichen. Die Mindeststärke wird auf 47 und für die Gardemusik aufgrund der Spielhäufigkeit auf 60 Mann/Frau vorgegeben. Mit der Erreichung dieser Personalstärke ist die Aufrechterhaltung der Spielfähigkeit und das zu fordernde qualitative Maß des Spielniveaus im Rahmen von Auftritten in der Öffentlichkeit zu bewerkstelligen. Die Stärke wird durch eine ausgewogene Mischung aus Kadersoldaten und Zeitsoldaten aufgebracht.
  • In dem gemeinsamen Bestreben zwischen dem BMLV und den Ländern zur Erhaltung der Militärmusiken des ÖBH erklären die Länder ihre Bereitschaft zur Unterstützung der Militärmusik bei der Ausstattung mit Instrumenten und bei der Weiterbildung der Musiker.

Bei der Ausstattung mit Instrumente kann dies dadurch erfolgen, dass die Länder eigene finanzielle Zuwendungen vornehmen oder sich darum bemühen, dass finanzielle Zuwendungen Dritter geleistet werden.

Ebenso werden sich die Länder dafür verwenden, dass die Musiker der Militärmusik auch die Weiterbildungsmöglichkeiten bei bestehenden zivilen Einrichtungen kostenlos nutzen können.

(VSt-1202/16 vom 4.5.2006)

Und die im Wortlaut ähnlichen Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz vom 18. November 2014

2. Österreichisches Bundesheer; Sicherstellung der Finanzierung; Verankerung in den Regionen

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, die uneingeschränkte Erhaltung der technischen und personellen Einsatzbereitschaft und -stärke des österreichischen Bundesheeres insbesondere im Bereich des Katastrophenschutzes durch eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.

Die Landeshauptleutekonferenz erinnert an ihre Beschlüsse vom 21. Mai 2014 über die regionale Verankerung des Bundesheeres und die Bedeutung der Militärkommanden und vom 3. Mai 2006 über die Militärmusiken in allen Bundesländern. Sie hält zu den nunmehr bekannt gewordenen Einsparplänen weiters fest, dass eine dezentrale Kasernenorganisation und Dislozierung der Truppenverbände unabdingbare Elemente dieser regionalen Verankerung darstellen.

Die Landeshauptleutekonferenz erwartet, dass bei den derzeit stattfindenden Verhandlungen in der Bundesregierung auch die regionalen Erfordernisse in den Bundesländern angemessen berücksichtigt werden.

… und 3. November 2015:

7. Zukunft der Militärmusik

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 6. Mai 2015 und spricht sich für die Erhaltung der Militärmusikkapellen in einer Besetzungsstärke und Qualität aus, dass diese ihrem Kultur- und Bildungsauftrag gerecht werden.

Die Landeshauptleutekonferenz verlangt eine Aussprache mit dem zuständigen Bundesminister mit dem Ziel der Wiederherstellung der Militärmusik in der bisherigen oder in ähnlicher Form, damit die oben angeführten Ziele erreicht werden.

Aktualisierung (12. Januar 2016)

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 6955/J beziffert der Bundesminister für Landesverteidigung das Einsparungspotential folgendermaßen:

  • rd. 5 Mio. EUR weniger pro Jahr durch reduzierten Personalaufwand
  • rd. 0,3 Mio. EUR weniger pro Jahr durch reduzierten Sachaufwand
  • um insgesamt rd. 4 Mio. EUR reduzierter Bedarf für infrastrukturelle Maßnahmen bis 2018

Eine von Nationalratsabgeordneten ins Spiel gebrachte Aufstockung der acht Ensembles (d. h. die künftigen Militärmusiken in acht Bundesländern, ohne Wien) auf die alte Personalstärke mittels Milizkräften oder Grundwehrdienern sei geprüft worden. Diese Option sei aber verworfen worden, weil die Verfügbarkeit von Milizkräften aus deren Hauptberufen heraus nicht gewährleistet und auf jeden Fall nicht planbar ist. Eine Aufstockung durch Rekruten wäre in einem unverhältnismäßig hohen Anteil an Militärmusikern unter den Grundwehrdienerkontingenten resultiert (1000 von rd. 20.000 Soldaten im gesamten Bundesheer) und hätte zur Einschränkung der gesetzlichen Hauptaufgaben des Bundesheeres geführt.