Das Bundesministerium für Landesverteidigung, insbesondere die Heerestruppenschule, das Jagdkommando und die projektverantwortliche Luftzeugabteilung (Teil der Direktion für Rüstung und Beschaffung in der Zentralstelle), präsentierte interessierten Medien und dem stellvertretenden Generalstabschef, GenLt Mag. Bernhard Bair, am Vormittag des 20. April erstmals das neue Aufklärungsdrohnensystem „Tracker“ auf dem Militärflugplatz Wiener Neustadt. Dabei konnte dieses auch im Flug beobachtet werden.

Überlegungen zur Beschaffung unbemannter Luftfahrzeuge für Aufklärungszwecke gibt es im Verteidigungsministerium schon seit geraumer Zeit. So antwortete der damalige Bundesminister für Landesverteidigung, Dr. Werner Fasslabend, auf eine entsprechende Anfrage im Bundesrat, Ende September 1998:

Ein derartiges Projekt befindet sich derzeit in Bearbeitung; konkrete Aussagen im Sinne der Fragestellung sind dazu jedoch noch verfrüht.

Im Rahmen einer groß angelegten Präsentation auf dem Truppenübungsplatz Grossmittel wurden am 28. Jänner 2008 die Flugdrohne „Aladin“ der deutschen Bundeswehr (Teil der Ausrüstung des Aufklärungsfahrzeugs „Fennek“) und das österreichische Modell Schiebel „Camcopter“ S-100 vorgestellt. Verantwortlich waren der Planungsstab (Vorläufer der heutigen Sektion II Planung) und die Abteilung Strukturplanung.

Bild : Das UAS "Camcopter" S-100 während des Vorführungsflugs am 28. Jänner 2008 auf dem Truppenübungsplatz Grossmittel (Foto: Bundesheer).

Abb. 1: Das UAS „Camcopter“ S-100 während des Vorführungsflugs am 28. Jänner 2008 auf dem Truppenübungsplatz Grossmittel (Foto: Bundesheer).

Neben der Firma Schiebel Elektronische Geräte GmbH nahmen die Deutsche Bundeswehr und die Unternehmen Diamond Aircraft Industries GmbH, Controp Precision Technologies Ltd. (Israel), Exensor Technology AB (Schweden), Macroswiss SA (Schweiz; 2009 in Konkurs gegangen) und Thales Land and Joint Systems (Frankreich) an der Veranstaltung teil [vgl. SIMPERL Gerald: Aufklärungsoffensive, in: Truppendienst. Zeitschrift für Ausbildung, Führung und Einsatz, 2 (2008), p. 176-177]. Die österreichischen Luftstreitkräfte hatten zum damaligen Zeitpunkt das Konzept für ein Integriertes Modulares Luftaufklärungssystem (IMLAS) und ein Lufttransportsystem (LTS) erstellt. Das IMLAS sollte mithilfe einheitlicher Datenlinks, Bodenempfangsanlagen und Bodenauswerteanlagen, Führungs- und Kommunikationsmodulen und der modularen Integration unterschiedlicher Sensoren auf verschiedenen Plattformen eine Verbesserung des Lagebilds für die Landstreitkräfte (Lageaufklärung, Zielaufklärung, Wirkungsaufklärung) ermöglichen. Außerdem hätte es zur Erstellung von Karten und digitalen Geländemodellen für Simulatoren und Führungssysteme und zur Zielmarkierung und Feuerleitung der Artillerie beitragen sollen. Das LTS war die Bezeichnung für ein Mehrzweckflugzeug, das auch zum Einsatz als Sensorträger vorgesehen gewesen ist (repräsentiert durch die Diamond Airborne Sensing DA42 MPP). Im Februar 2008 begann im BMLV die Planung zur Beschaffung von Drohnen.

Die Beschaffung

Nach diversen Firmenpräsentationen von Drohnensystemen (Durchschnittlich werden dem BMLVS einmal monatlich Produkte österreichischer Unternehmen vorgestellt.), darunter der Skylark, zur Verfügung gestellt vom österreichischen Systemintegrator ESL AIT, und mehrtägigen Tests des Schiebel Camcopter S-100 durch die Heerestruppenschule, startete die Planungsarbeit für das aktuelle Mini-UAS (Unmanned Aerial System) ab dem Jahr 2011. Der vorläufige Projekttitel war: „Aufklärungsdrohnensysteme kurzer Reichweite und geringer Flughöhe“ – Ziel bildete die Ausarbeitung eines vorläufigen Pflichtenheftes. Später änderte sich die Projektbezeichnung in: „A25 ,Aufklärungsdrohnensysteme kurzer Reichweite'“. Das Militärische Pflichtenheft (MPH 1550/02) für das neue System wurde ab Jänner 2012 erstellt, befand sich ab dem 20. April 2012 im internen Stellungnahmeverfahren und wurde am 8. Juni 2012 verfügt.

Ausgeschrieben wurde das Drohnensystem am 14. Dezember 2012. Der zu vergebende Auftrag umfasste:

6 (sechs) tag- und nachtsichtfähige, durch 2 Personen tragbare Aufklärungsdrohnensysteme kurzer Reichweite – Mini-UAS (unmanned aerial systems) mit zumindest 10 km Reichweite und 45 Minuten ununterbrochener Flugdauer zum Zwecke der Lage-, Ziel- und Wirkungsaufklärung für Aufklärungstrupps, Aufklärungszüge und Spezialeinsatzkräfte.

Variante 1: 4 (vier) UAS kleinerer Reichweite (UAS 3A) und 2 (zwei) größerer Reichweite (UAS 3B) oder Variante 2: 6 (sechs) UAS größerer Reichweite (UAS 3B) einschließlich Ersatz- und Umlaufteile, Zubehör, Verbrauchsmaterial, Publikationen und Ausbildung

Die Variante UAS 3A oder UAS 3B weist dabei auf unterschiedliche Möglichkeiten für die zu nutzenden Sensoren hin. Eine davon war ein Sensor mit kombinierter Tag- und Nachtsichtkamera und einer Reichweite von 20 km.

Mini-UAS ist die Bezeichnung der Drohnenklasse. Die baugrößenmäßig kleinste Variante ist das „Micro/Nano UAS“, welches in einer Handfläche Platz findet. Oberhalb der Klasse „Mini-UAS“ findet man noch das „Tactical UAS“ (T-UAS), „Medium Altitude Long Endurance“ (MALE) und schließlich die leistungsfähigste Variante, das „High Altitude Long Endurance“ (HALE) – UAS.

Die Federführung bei der Beschaffung und Einführung der Drohnen liegt bei der Luftzeugabteilung (DionRB&ARB/LZA) und der Heerestruppenschule. Verantwortlich sind ObstdG Mag. Reinhard Zmug (LZA) und Obst Ägidius Daniel Muhr (HTS).

Aus insgesamt sechs eingegangenen Angeboten wählte eine Bewertungskommission im Juli 2013 schließlich das Offert der Kapsch BusinessCom AG mit dem UAS Survey Copter „Tracker“ aus. Der Liefervertrag wurde mit einem Auftragswert von 2 530 000 EUR, ohne Mehrwertsteuer, am 19. September 2013 unterzeichnet. Die Gesamtkosten liegen bei 3,3 Mio. EUR.

Nach der auch im Teilheft „Militärische Angelegenheiten und Sport“ des Bundesvoranschlags 2013 so bezeichneten „Beschaffung […] von Drohnen für Erprobungszwecke“ wurden die sechs Systeme am 22. Januar 2015 an das Bundesheer übergeben. Die ursprüngliche Planung des Jahres 2013 hatte noch eine Lieferung Ende des 4. Quartals 2013 und die Durchführung der Verfahrenserprobung im darauf folgenden Jahr vorgesehen.

Das Drohnensystem

Der Beschaffungsumfang für die 6 Drohnensysteme „Tracker“ setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • 18 Drohnen
  • 2 Antennen pro Drohnensystem
  • 1 Bodenkontrollstation (BKS) pro Drohnensystem
  • 1 Simulator
  • DSTA (Drohnen Start- und Trainingsanlage)
  • Ersatzteile
  • Ausbildung Bediener
  • Ausbildung Techniker

Der Sensorkopf der Drohne verfügt über eine Tagsicht- und eine Wärmebildkamera. Es gab aber bereits Anfragen an den Hersteller, um Sensoren für die ABC-Abwehrtruppe am Fluggerät zu befestigen. Derzeit wird die Entnahme von Luftproben (z.B. nach einem Reaktorunfall) mit dem Jettrainer Saab-105OE durchgeführt.

Die Drohnen Start- und Trainingsanlage ist ein Hilfsmittel zur Ausbildung der Drohnenbediener in der Startphase der Drohne. Das „Wegwerfen“ des UAV ist schwierig und muss möglichst gut gelingen, da es immer die Gefahr gibt, dass der Flugkörper mit der geringen Anfangsgeschwindigkeit nicht abhebt, sondern auf dem Boden aufkommt. Deshalb benutzt man ein Trainingssystem, bestehend aus einem Seil, das mit einer Spannvorrichtung beinahe überall montiert werden kann, und einem Flugkörper, bei dem die sensiblen Bauteile wie Sensoren, Akkus oder Kameras, durch Gewichte ersetzt worden sind. Daneben wird die DSTA auch zur drillmäßigen Festigung der Abläufe bei der Flugvorbereitung („Checks“ der Drohne vor dem Startvorgang) und der Zusammenarbeit der beiden Bediener verwendet.

Abb.1: Überblick über ein Drohnensystem des Typs "Tracker"

Abb.2: Überblick über ein Drohnensystem des Typs „Tracker“ mit Bodenkontrollstation und Datenlinks (Foto: Markus Körner)

Abb. 3: Simulator für das Drohnensystem „Tracker“ (Foto: Markus Körner)

Abb. 5: Das UAV "Tracker".

Abb. 4: Das UAV (Foto: Markus Körner)

Die Nutzlast der Drohne.

Abb. 5: Die Nutzlast der Drohne (Foto: Markus Körner)

Es sind zwei unterschiedliche Datenlinks ...

Abb. 6: Es sind für jedes System zwei  … (Foto: Markus Körner)

Abb. : ... unterschiedliche Datenlinks ...

Abb. 7: … unterschiedliche Datenlinks … (Foto: Markus Körner)

... mit verschiedenen ...

Abb. 8: … verfügbar, die sich … (Foto: Markus Körner)

Abb. : ... verfügbar.

Abb. 9: … in ihrer Bauart unterscheiden (Foto: Markus Körner)

Bei einer Vorführung demonstrierten Drohnenbediener des Jagdkommandos die Flugeigenschaften des Systems. Die völlige Lautlosigkeit des elektrisch angetriebenen Systems und die geringe Baugröße ist bei Aufklärungsmissionen von großem Vorteil:

Abb. 10: Drohnenbediener des Jagdkommandos an der Bodenkontrollstation (Foto: Markus Körner)

Abb.: Start der Drohne

Abb. 11: Start der „Tracker“ (Foto: Markus Körner)

Abb. 4: Die Drohne hebt ab.

Abb. 12: Die Drohne hebt ab (Foto: Markus Körner)

Abb. 5: Die Drohne im Flug

Abb. 13: Die Drohne im Flug … (Foto: Markus Körner)

Die Drohne im Flug.

Abb. 14: … über dem Militärflugplatz Wiener Neustadt (Foto: Markus Körner)

Abb. : Bei entsprechend großer Entfernung ist das Fluggerät vom Boden aus kaum erkennbar.

Abb. 15: Bei entsprechend großer Entfernung ist das Fluggerät vom Boden aus kaum erkennbar (Foto: Markus Körner)

Abb. : Die Drohne ...

Abb. 16: Die Drohne … (Foto: Markus Körner)

Abb. 5: ... im Landeanflug.

Abb. 17: … im Landeanflug (Foto: Markus Körner)

Abb. 10: Das Bedienerteam ...

Abb. 18: Das Bedienerteam … (Foto: Markus Körner)

... nach der erfolgreichen Landung.

Abb. 19: … nach der erfolgreichen Landung (Foto: Markus Körner)

Verfahrenserprobung durch die Heerestruppenschule

Vor dem Kauf der neuen Drohnen schickte man zwei Angehörige der Grundlagenabteilung und des Instituts Aufklärung der Heerestruppenschule an die Heeresaufklärungsschule der Deutschen Bundeswehr, um so die Verfahrenserprobung vorbereiten zu können [vgl. BUKETITS Mjr MA Stefan: Waffengattungsseminar 2014. Beitrag Aufklärung, in: Exempla Docent. Schriftenreihe der Heerestruppenschule. Waffengattungsseminar 2014 (Wien 2014), p. 28]. Dort erhielten sie vorläufig eine Schulung als Luftfahrzeugbediener am Drohnensystem ALADIN (Hersteller: EMT Penzberg). Mittlerweile sind 17 Bediener qualifiziert. Diese Luftfahrzeugbediener und Drohneneinsatzoffiziere werden künftig beim Institut Aufklärung ausgebildet. Alle Drohnenpiloten des Bundesheeres kommen von den Landstreitkräften. Die Dauer der Schulung sind ca. 4 Wochen, davon je zur Hälfte Grundlagenarbeit bzw. Recht oder typenspezifische Ausbildung.

Der Auftrag zur Verfahrenserprobung erging mit der Auswahl des Angebots von Kapsch BusinessCOM AG / Survey Copter an die Heerestruppenschule; die Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschule ist im Rahmen dieser Erprobung für luftfahrtspezifische Grundlagen verantwortlich. Das Projektteam besteht aus Soldaten der Grundlagenabteilung, der AABs und des JaKdo. Dabei wird nicht die Drohne selbst erprobt, sondern es werden Grundlagen für die Eingliederung des Systems in das Österreichische Bundesheer geschaffen. Dabei geht es u.a. um Fragen wie die Größe des Trupps aus Luftfahrzeugbedienern und Drohneneinsatzoffizieren und das Trägerfahrzeug. Grob lassen sich die Erprobungsbereiche wie folgt gliedern:

  • Flugbetrieb
  • Gefechtstechnik / Taktik
  • Zusätzlicher Bedarf
  • Schriftliche Ausfertigungen

Die Verfahrenserprobung konzentriert sich auf mehrere Truppenübungsplätze des Bundesheeres:

  • Allentsteig
  • Seetaler Alpe
  • Felixdorf
  • Wattener Lizum

Insgesamt ist für diesen Projektabschnitt ein Jahr anberaumt. Spätestens nach diesem Jahr wird von den verantwortlichen Stellen ein Endbericht übergeben.

Derzeit (20. April 2016) läuft die Verfahrenserprobung seit drei Monaten. Ziel der HTS nach Abschluss dieser Prozedur ist die Übergabe der Systeme an die Truppe. Als erstes Resultat kann der extrem kostengünstige Betrieb der neuen UAS genannt werden. Am 20. April 2016 fand im Rahmen der Presseveranstaltung der 74. Flug der Verfahrenserprobung statt.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Drohneneinsatz

 Das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) definiert Luftfahrzeuge wie folgt:

Luftfahrzeuge

Begriffsbestimmung

§ 11. (1) Luftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignen, gleichgültig, ob sie schwerer als Luft (zum Beispiel Flugzeuge, Segelflugzeuge, Hänge- oder Paragleiter, Schwingenflugzeuge, Hubschrauber, Tragschrauber und Fallschirme) oder leichter als Luft (zum Beispiel Luftschiffe oder Freiballone) sind. Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge sind die Begriffsbestimmungen gemäß  den §§ 24c, 24f und 24g anzuwenden.

(2) Militärluftfahrzeuge sind Luftfahrzeuge, die das Kennzeichen eines österreichischen Militärluftfahrzeuges tragen oder im Dienste des Bundesheeres verwendet werden. Alle übrigen Luftfahrzeuge sind Zivilluftfahrzeuge.

(3) Als im Fluge befindlich gilt:

a) ein Luftfahrzeug schwerer als Luft von dem Zeitpunkt an, in dem Kraft für die eigentliche Abflugsbewegung verwendet wird, bis zur Beendigung der eigentlichen Landungsbewegung,

b) ein Luftfahrzeug leichter als Luft vom Zeitpunkt der Loslösung von der Erdoberfläche bis zur Beendigung des neuerlichen Festmachens auf ihr.

Da die „Fortbewegung von Personen oder Sachen“ auch den Transport von Sensoren umfasst, werden die Drohnen als Militärluftfahrzeug zugelassen.

Der 4. Abschnitt des 2. Teils im LFG regelt die Verwendung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrzeugen. Diese unterscheiden sich in folgenden Eigenschaften:

§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und

1.  in einem Umkreis von höchstens 500 m
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst,

betrieben werden.

Es gibt zwei Kategorien: Flugmodelle bis 25 kg und Flugmodelle über 25 kg. Flugmodelle über 25 kg erfordern eine Bewilligung durch die Austro Control GmbH!

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1

§ 24f. (1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten

1. auch in einem Umkreis von mehr als 500 m und/oder
2. gegen Entgelt oder gewerblich zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken

betrieben werden.

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2

§ 24g. (1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Luftfahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und ohne Sichtverbindung betrieben werden.

Sowohl für unbemannte Luftfahrzeug der Klasse 1 als auch für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind Bewilligungen der Austro Control erforderlich. Die Klasse 2 verlangt außerdem nach einer Verwendung gemäß allen Bestimmungen für Zivilluftfahrzeuge nach dem Luftfahrtgesetz oder darauf beruhender Verordnungen. Alleine im letzten Jahr wurden in Österreich 17.500 Drohnen verkauft – aber nur 500 zugelassen! Viele Nutzer wissen gar nicht, dass sie ihre Fluggeräte zulassen müssen. Für zivile Luftfahrzeuge ist Austro Control (gem. LTBH 67), für militärische Luftfahrzeuge (gem. Richtlinie für unbemannte Luftfahrzeuge) die Luftzeugabteilung des BMLVS zuständig. Das UAS „Tracker“ wird von der Klasse 2 abgedeckt und deshalb als Militärluftfahrzeug zugelassen. Die Zulassung ist im Beschaffungsumfang der sechs Drohnensysteme des Bundesheeres mit enthalten und wurde von der französischen Rüstungsbehörde DGA (direction générale de l’armement) unter der Bezeichnung Systéme des drones TRAUT: Certificat technique ausgestellt. Da dem Hersteller ursprünglich nicht bewusst war, dass er auch für die Zulassung verantwortlich ist, kam es zu einer Lieferverzögerung.

Die Richtlinie für unbemannte Luftfahrzeuge unterscheidet vier Kategorien, geordnet nach Betriebsmasse und Einsatzraum des Luftfahrzeugs:

  • A
    • Betriebsmasse bis einschließlich 5 kg; unbebautes Gebiet (I)
    • Betriebsmasse bis einschließlich 5 kg; unbesiedeltes Gebiet (II)
    • Betriebsmasse bis einschließlich 25 kg; unbebautes Gebiet (I)
  • B
    • Betriebsmasse bis einschließlich 5 kg; besiedeltes Gebiet (III)
    • Betriebsmasse bis einschließlich 25 kg; unbesiedeltes Gebiet (II)
    • Betriebsmasse über 25 kg und bis einschließlich 150 kg; unbebautes Gebiet (I)
  • C
    • Betriebsmasse bis einschließlich 5 kg; dicht besiedeltes Gebiet (IV)
    • Betriebsmasse bis einschließlich 25 kg; besiedeltes Gebiet (III)
    • Betriebsmasse über 25 kg und bis einschließlich 150 kg; unbesiedeltes Gebiet (II)
  • D
    • Betriebsmasse bis einschließlich 25 kg; dicht besiedeltes Gebiet (IV)
    • Betriebsmasse über 25 kg und bis einschließlich 150 kg; besiedeltes Gebiet (III)
    • Betriebsmasse über 25 kg und bis einschließlich 150 kg; dicht besideltes Gebiet (IV)

Ein großes Thema im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen ist auch immer der Datenschutz. In der Drohne selbst werden keine Bilddaten aufgezeichnet. Diese werden unmittelbar an die Bodenkontrollstation übertragen. Das einzige Aufzeichnungsinstrument im UAV „Tracker“ ist der Flugschreiber („Blackbox“). Deshalb ist auch bei einem Verlust des Flugkörpers kein Zugriff Unbefugter auf die Daten möglich. Eine andere Sicherheitsvorkehrung bilden die Prüfung des Bedienpersonals auf körperliche und geistige Eignung (Grundlage: Militärluftfahrtpersonalverordnung 2012) und die gezielte Prüfung der Kenntnis von Inhalten des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung im Rahmen der Ausbildung.

Nach Abschluss der Verfahrenserprobung wird der Betrieb von Drohnen außerhalb des Sichtbereiches des Drohnenbedieners ausschließlich in militärisch bewirtschafteten Lufträumen durchgeführt. Dazu zählen permanente Flugbeschränkungsgebiete über Truppenübungsplätzen, militärische Flugplätze oder temporäre Flugbeschränkungsgebiete. Das dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Flugverkehrs und dem Schutz vor wechselseitigen Gefährdungen.

Danksagung

Ich möchte der Presseabteilung des BMLVS meinen besonderen Dank für die Teilnahme an dieser Veranstaltung aussprechen, wodurch dieser Artikel erst ermöglicht wurde.