Das BMLVS hat heute die Sachausschreibung BMLVS-GZ E90012/12/00-00-KA/2016 Einholung von Teilnahmeanträgen selWLAN für Rekruten in Liegenschaften des BMLVS veröffentlicht. Dabei geht es um die Einrichtung von selektivem WLAN in „57 Liegenschaften des Österreichischen Bundesheeres über das gesamte Bundesgebiet“.
Die Einrichtung von WLAN in ausgewählten Liegenschaften ist eine von ca. 180 empfohlenen Einzelmaßnahmen im Bericht zur Reform des Wehrdienstes vom Juni 2013 und war dort als „Sofortmaßnahme“ gelistet:
8.4. Betreuung der Soldaten verbessern
Auch durch eine verbesserte, zeitgemäße Betreuung der Soldaten kann deren Motivation, ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen, gesteigert werden.
Wichtige Punkte sind dabei die Anordnung zur detaillierten Umsetzung, die Öffnung geeigneter Betreuungseinrichtungen für Rekruten, der WLAN-Ausbau in den Kasernen, die Abgeltung von Mehrdienstleistungen für Betreuungsaufgaben und der Zugang zu Einrichtungen des Heeressportvereins. Der Beginn der Umsetzungen wurde mit Juli 2013 festgelegt.
Eine Grundlage für die Einrichtung von Netzwerken zum Internetzugang in Kasernen bildete die Befragung von ca. 10.000 Grundwehrdienern, deren Ergebnisse im Vorfeld der Berichterstellung am 25. April 2013 vorgestellt worden sind. 12 % der Antworten lagen im Bereich „Infrastruktur“, wobei sich lediglich 23 % für die Einrichtung von freiem WLAN aussprachen. Als wesentlich dringender wurden von den Befragten die Verbesserung der Sanitärbereiche (26 %) und ganz besonders bessere Unterkünfte mit besserer Einrichtung und verringerter Bettenanzahl (41 %!) aufgefasst.
Der unveröffentlichte Abschlussbericht der SII GStb zur Reform des Wehrdienstes maß dem WLAN-Ausbau ebenso nur geringe Bedeutung zu. Darin ist im „Arbeitspaket 1.1: Dienstbetrieb“ zur Betreuungsverbesserung ausgeführt:
Einrichtung von WLAN in militärischen Liegenschaften bei schwacher ziviler Netzabdeckung.
In der Darstellung der Maßnahmen ist das Vorhaben detaillierter beschrieben:
Die Herstellung von gratis WLAN-Zugängen sollte keine Verbindung zur Military-Domain haben. Die in der ersten Phase vorgeschlagenen Liegenschaften verfügen über eine hohe Fluktuation an Stellungspflichtigen bzw. sind an das öffentliche Netz eher schlecht angebunden. Daher wären WLAN-Zugänge besonders in diesen Liegenschaften ein echter Mehrwert für Stellungspflichtige und GWD. Eine weitere kleine Auswahl an Kasernen (vor allem mit „Fremdkontingenten“) für die erste Phase wären noch festzulegen
Nach einer Evaluierung der Nutzung und darauf folgende Festlegung von weiteren Liegenschaften, wäre ein weiterer Ausbau in einer zweiten Phase durchzuführen.
Die parlamentarische Bundesheerkommission stellte in ihrem Jahresbericht 2014 fest:
WLAN
Festzustellen ist, dass WLAN beantragt, aber in keiner der besuchten Kasernen angeboten wurde.
Dabei ist anzumerken, dass zum damaligen Zeitpunkt in nur einer der von der Bundesheerkommission besuchten Kasernen die Installation von WLAN geplant gewesen ist:
- Walgau-Kaserne (Bludesch)
- Standschützen-Kaserne (Innsbruck)
- Andreas-Hofer-Kaserne (Absam)
- Krobatin-Kaserne (St. Johann im Pongau)
- Fliegerhorst Vogler (Linz-Hörsching)
- Landwehr-Kaserne (St. Michael)
- Windisch-Kaserne (Klagenfurt)
- Fliegerhorst Brumowski (Langenlebarn)
- Radetzky-Kaserne (Horn)
- Maria-Theresien-Kaserne (Wien)
- Montecuccoli-Kaserne (Burgenland)
Folgende Liegenschaften waren nach den ursprünglichen Plänen aus dem Jahr 2013 zur Einrichtung von drahtlosen Internetzugängen vorgesehen:
- TÜPl Seetaleralpe
- TÜPl Allentsteig
- TÜPl Bruckneudorf
- TÜPl Lizum/Walchen
- TÜPl Hochfilzen
- Kaserne Horn
- Stellungshäuser
- Stellungskommission Wien – Wien
- Stellungskommission Niederösterreich – St. Pölten
- Stellungskommission Oberösterreich – Linz
- Stellungskommission Steiermark – Graz
- Stellungskommission Kärnten – Klagenfurt
- Stellungskommission Tirol – Innsbruck
Die Zahl der Liegenschaften wurde jetzt von 12 in der ersten Phase um ca. 79 % erhöht. Durch die öffentliche Ausschreibung der Installationsarbeiten ist möglicherweise mit höheren Kosten zu rechnen. Der interne Bericht sah vor:
Kosten:
Für die erste Phase wären Kosten in der Höhe von ca. EUR 400.000,- zu veranschlagen. Voraussetzung ist die Durchführung im eigenen Bereich und keine Fremdvergabe der Arbeiten.
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