Nachdem der Nationalrat am 26. November 2015 zuerst einen unselbständigen Entschließungsantrag sämtlicher Parlamentsparteien und darauf folgend eine Entschließung zur Einforderung eines Berichts des Verteidigungsministers über notwendige Änderungen oder Ergänzungen des Strukturpakets ÖBH 2018 verabschiedet hat, sickern nun weitere Informationen zu groben Schwerpunkten geplanter Änderungen durch. Der Chef des Generalstabs hat schon am 29. Dezember im Ö1-Morgenjournal gemeint, dass die Miliz künftig „mobiler“ sein müsse, also eine Fahrzeugausstattung benötige:

Und wir haben ja auch den Auftrag des Ministers umgesetzt, indem wir einen entsprechenden Bericht für das Parlament dem Herrn Bundesminister vorgelegt haben. Ein Beispiel ist: Wir haben uns entschieden gehabt, die Miliz nicht mehr mobil zu machen, weil der Schutz eines Objektes nicht wirklich eine hohe Mobilität verlangt, aber aufgrund der Entwicklung am Beispiel Paris haben wir gesehen, dass die Miliz an jedem Punkt Österreich einsetzbar sein muss. Sie muss mobil sein. Mobiler als sie es bis jetzt war. Wo wir auch glauben, dass wir einen zusätzlichen Bedarf haben, dem Schutz unserer Soldaten. Wir glauben, dass wir im Bereich der Aufklärung etwas tun müssen und in vielen anderen Bereichen.

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