Nachdem der Nationalrat am 26. November 2015 zuerst einen unselbständigen Entschließungsantrag sämtlicher Parlamentsparteien und darauf folgend eine Entschließung zur Einforderung eines Berichts des Verteidigungsministers über notwendige Änderungen oder Ergänzungen des Strukturpakets ÖBH 2018 verabschiedet hat, sickern nun weitere Informationen zu groben Schwerpunkten geplanter Änderungen durch. Der Chef des Generalstabs hat schon am 29. Dezember im Ö1-Morgenjournal gemeint, dass die Miliz künftig „mobiler“ sein müsse, also eine Fahrzeugausstattung benötige:

Und wir haben ja auch den Auftrag des Ministers umgesetzt, indem wir einen entsprechenden Bericht für das Parlament dem Herrn Bundesminister vorgelegt haben. Ein Beispiel ist: Wir haben uns entschieden gehabt, die Miliz nicht mehr mobil zu machen, weil der Schutz eines Objektes nicht wirklich eine hohe Mobilität verlangt, aber aufgrund der Entwicklung am Beispiel Paris haben wir gesehen, dass die Miliz an jedem Punkt Österreich einsetzbar sein muss. Sie muss mobil sein. Mobiler als sie es bis jetzt war. Wo wir auch glauben, dass wir einen zusätzlichen Bedarf haben, dem Schutz unserer Soldaten. Wir glauben, dass wir im Bereich der Aufklärung etwas tun müssen und in vielen anderen Bereichen.

Am 20. Jänner 2016 veranstaltete das Bundeskanzleramt einen Asylgipfel, gemeinsam mit den Landeshauptleuten. Dabei wurde eine Gemeinsame Vorgangsweise von Bund, Ländern und Gemeinden beschlossen, die u. a. einen Verweis auf die Leistungen des Bundesheeres beinhaltet:

9. Die aktuelle Flüchtlingssituation stellt für die österreichische Polizei eine enorme personelle Herausforderung dar. Neben einer Reihe an Maßnahmen, die wir derzeit ergreifen, kommt es zu einer spürbaren Aufnahmeoffensive bei der österreichischen Polizei. Die Neuaufnahmeplanung für 2016 sieht deshalb den Eintritt von rund 750 Exekutivbediensteten zur Kompensation der natürlichen Abgänge vor, sowie darüber hinaus bis zu 750 Polizistinnen und Polizisten speziell für die Bewältigung grenz- und fremdenpolizeilicher Aufgabenstellungen. Mit Jänner 2016 wurden davon bereits 200 Polizistinnen und Polizisten aufgenommen. In Summe sind das rund 1.500 Exekutivbedienstete.

Das BMLVS überprüft die 2015 beschlossene Heeresreform im Lichte der aktuellen Herausforderungen bei Grenzsicherung, Transport und Versorgung und wird gegebenenfalls Vorschläge für eine Anpassung erstatten, um die Unterstützungskapazitäten zu verbessern. Das BMI und das BMLVS erarbeiten einen abgestimmten Einsatzplan für den Einsatz des ÖBH beim Grenzmanagement; auf allenfalls zusätzlich erforderliche Ressourcen ist dabei Bedacht zu nehmen.

Die Kosten der Flüchtlingshilfe des Bundesheeres

Der Verteidigungsminister gab am 22. Januar 2016 in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung zur Finanzierung des Bundesheeres darüber Auskunft, dass den Streitkräften der im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes „Migration“ hilfs- und schutzbedürftige Fremde (hsF) erforderliche Mehraufwand auf Basis der BFG-Novelle 2015 (BGBl Nr. 140/2015) ersetzt wird und, dass ein solcher Ersatz auch für 2016 vorgesehen ist. Der Mehraufwand durch die Unterstützungsleistungen für die Flüchtlinge würde dem BMLVS durch das BMI ersetzt.

Artikel 3
Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2015

Das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015 – BFG 2015), BGBl. I Nr. 39/2014, wird wie folgt geändert:

[…]

3. In Artikel VI wird der Punkt nach der Z 3 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende Z 4 lit. a) bis k) angefügt:

[…]

c) bei allen Budgetpositionen in der Untergliederung 11 in Zusammenhang mit der Durchführung von Grenzkontrollen und dem diesbezüglichen Assistenzeinsatz, für Zahlungen der Fremdenpolizei im Zusammenhang mit der Erstbefragung von Asylwerbern, für Zahlungen im Zusammenhang mit Betreuungs- und Grundversorgungsleistungen für Asylwerber und für Fremde, inklusive Zahlungen für die Errichtung von Containerunterkünften und die Schaffung winterfester Quartiere, für Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführung zusätzlicher Asylverfahren und für Förderzahlungen zur Unterstützung der Hilfs- und Rettungsorganisationen, und für Zahlungen im Zusammenhang von Leistungen von Verwaltungshelfern sowie Transportleistungen betreffend die Bewältigung der außerordentlichen zusätzlichen Fürsorgemaßnahmen für Fremde sowie für den verstärkten Einsatz von Zivildienern, bei allen Zahlungen im Zusammenhang mit der Bewältigung von sicherheitspolizeilichen Maßnahmen aufgrund der Flüchtlingskrise in Bezug auf die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zu diesem Zweck bis zu insgesamt 230 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;

Der Art. VI des BFG 2015 regelt Mittelüberschreitungen im Finanzjahr 2015:

Artikel VI. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2015 die Zustimmung zur Überschreitung zu geben

[…]

3. gemäß § 54 Abs. 8 BHG 2013 bei fixen Mittelverwendungsobergrenzen einer Untergliederung jeweils bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Auszahlungsobergrenze einer Rubrik und der ihr zugehörigen Untergliederungen, wenn in der dieser Untergliederung zugehörigen Rubrik alle Umschichtungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind, die jeweiligen, von der Überschreitung betroffenen haushaltsführenden Stellen im Zusammenwirken mit dem haushaltsleitenden Organ die bestehenden Rücklagen im höchstmöglichen Ausmaß bei den von ihnen bewirtschafteten Detailbudgets entnommen haben, die Auszahlungsobergrenzen der jeweiligen Rubrik im Bundesfinanzrahmengesetz nicht überschritten werden und die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist.