Heeresstruktur: Zurück zu „ÖBH 2010“?

Der im heutigen Ministerrat beschlossene Vortrag „Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres; Grundsätzliche Angelegenheiten der Heeresorganisation, der Garnisonierung und der Benennung der Truppen“ nimmt die seit 1. Oktober 2016 nur provisorisch bestehende Struktur ÖBH Neu/LV 21.1 zurück.

Die Organisationspläne dieser Heeresorganisation sollten nach Vorstellungen des BMLVS im Herbst 2016 genehmigt werden – dazu kam es aber nie. Sie wurden am 1. November 2017 provisorisch verfügt, ohne jemals vollständig vom für die Planstellen verantwortlichen Bundeskanzleramt (BKA) abgesegnet worden zu sein.

Nur der Orgplan des Kommando Landstreitkräfte wurde am 24. November 2017 und der Orgplan des Kommando Luftstreitkräfte am 29. November 2017 nach den gesetzlichen Vorschriften verfügt, nachdem für diese beiden Dienststellen das Bewertungsverfahren des BKA abgeschlossen war. Der Organisationsplan des Kommando Führungsunterstützung & Cyber Defence befand sich seit dem 28. Juli 2017 zur Bewertung im BKA; dieses Verfahren erreichte lediglich das Stadium eines Erstentwurfs, der am 18. Dezember zur Begutachtung an das BMLV übermittelt wurde.

Die erneute Umgliederung des Bundesheeres wurde im Regierungsprogramm 2017-2022 festgeschrieben:

Für Österreich bedeutet das die Erhaltung und Stärkung der Fähigkeiten einer eigenständigen militärischen Landesverteidigung gemäß Art 79 (1) B-VG, um die erforderlichen Potenziale auch nach dem Territorialitätsprinzip aufrechtzuerhalten. Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist als Einsatzheer in einer Gesamtstärke von zumindest 55.000 Soldaten zu führen. In diesem Zusammenhang ist das ÖBH konsequent auf die Abwehr konventioneller und nicht-konventioneller Angriffe auszurichten. Dafür ist durch eine langfristig gesicherte und ausreichende budgetäre Bedeckung der Investitionsrückstau der vergangenen Jahre ab 2018 aufzulösen und ein verfassungskonformer Zustand des ÖBH, insbesondere der Miliz, herzustellen.

 

Erhalt der Brigadestruktur für die Landstreitkräfte (vier Brigaden bzw. Äquivalente) und Luftstreitkräfte (zwei Brigaden bzw. Äquivalente) und der Kompetenz des ÖBH auch bei schweren Waffen

 

Für jedes Milizbataillon soll es ein präsentes Bataillon geben mit dem Ziel einer ausgewogenen Grundstruktur des ÖBH

Unfinanzierbarkeit des Bundesheeres

Sie ist vor allem wegen der ab 2021 wirksam werdenden drastischen Budgetkürzungen erforderlich, die die am 19. April 2018 beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetze 2018-2021 und 2019-2022 dem Bundesheer auferlegen. Dazu heißt es im Strategiebericht:

Abweichungen zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmengesetz

Die Auszahlungsgrenzen liegen im Jahr 2018 (+111,5 Mio. €) als auch im Jahr 2019 (+69,3 Mio. €) über dem vorangegangenem
BFRG, im Jahr 2020 liegt der Wert um 29,0 Mio. € unter dem vorangegangenem BFRG Planwert.

Hinter diesen Entwicklungen liegen u. A. die folgenden Effekte:

  • Reduktion des Budgets um 133,2 Mio. € jährlich auf Grund der Abgabe des Bereichs Sport an die neue UG 17 ab dem Jahr 2018,
  • 2018 und 2019 zusätzliche Finanzierung für Grenzmanagement (+49 Mio. € jährlich) und Unterstützungsleistungen (+ 24 Mio. € jährlich),
  • Darüber hinaus gab es anderweitige Erhöhungen des Budgets in den Jahren 2018 und 2019, und darauffolgende
    Reduktionen des Budgets ab dem Jahr 2020.

Erforderliche Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der Obergrenzen

An den Budgetrahmen,

  • angepasste kurzfristige Steuerungsmaßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung im Personal- und Betriebsaufwandes,
  • angepasster und mittelfristig wirksamer Veränderungsprozess unter weiterer punktueller Modernisierung und punktuellem Fähigkeitszuwachs durch Investitionen in zukunftsorientierte Einsatzmittel (Fahrzeuge, Ausrüstung und Geräte im Sinne der „Auflösung des Investitionsrückstaus“ der vergangenen Jahre) sowie Wirksamwerden von punktuellen Infrastrukturmaßnahmen.

2021 wird das Heeresbudget, im Vergleich zum Bundesfinanzrahmen 2017-2020, um rund 150 Mio. EUR (im neuen BFRG sind die Sportagenden nicht mehr enthalten, deshalb kann die geplante Budgetreduktion nicht genau beziffert werden) gekürzt. 2022 ist nur eine geringe Anpassung nach oben um ca. 2,03 % geplant. Mit 2.191,965 Mio. EUR liegt man 2022 in absoluten Zahlen nahe des Stands von 2008 (2.021,871 Mio. EUR), aber unter dem Budget von 2007 (2.234,799 Mio. EUR).

Die noch im Mai 2016 geplanten Investitionen, sofern sie noch nicht eingeleitet wurden, sind aus dem Regelbudget nicht finanzierbar. Das betrifft vor allem seit mehr als zehn Jahren immer wieder verschobene Projekte, wie den Ersatz der mittlerweile 51 Jahre alten Mehrzweckhubschrauber Alouette III, der seit 1976 genutzten Bell OH-58B Kiowa, der zwischen 47 und 48 Jahre alten Jettrainer Saab-105OE und der seit 1973 in der Nutzung befindlichen [Der Prototyp des „Pinzgauer“ wurde ca. 1967 vom Bundesheer erprobt. Am 5. Februar 1969 fand eine Vorführung statt, bei der dem Landesverteidigungsausschuss der gl LKW 1 t (4×4) „Pinzgauer 710“ und der gl LKW 1,5 t (6×6) „Pinzgauer 712“ präsentiert wurden. Die erste Bestellung durch das BMLV folgte erst 1970.] und schon 2014 drastisch reduzierten Pinzgauer-Flotte.

Das Teilheft zur Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten und Sport des Bundesfinanzgesetzes 2014 schrieb in den Wirkungszielen eine „Herausnahme von militärischen, geländegängigen Kraftfahrzeugen aus dem Fahrbetrieb zur Verwertung“ vor, wobei die Fahrzeugtypen Puch G, Pinzgauer, 12M18 und s-Lkw von 3.200 im Jahr 2013 auf nur noch 2.600 im Jahr 2014 reduziert werden mussten. Im Bundesfinanzgesetz 2015 verpflichtete sich das BMLV zu einem weiteren Abbau der geländegängigen Kfz-Flotte auf 2000 Stück.

In einer Ausschreibung bot das Verteidigungsministerium

  • ca. 382 Pinzgauer 710-AB mit Planenverdeck (4×4 Transportfahrzeug für eine Jägergruppe),
  • ca. 182 Pinzgauer 712M-AB mit Planenverdeck (6×6 Transportfahrzeug für eine Jägergruppe),
  • ca. 24 Pinzgauer 710 FAL-AB (4×4 Transportfahrzeug für die leichte Fliegerabwehrlenkwaffe „Mistral“) und
  • ca. 111 Pinzgauer mit festem Aufbau in den Konfigurationen
    • 712 FM-AB (6×6 Transportfahrzeug mit Fernmeldeaufbau)
    • 712 FSAB (6×6 Transportfahrzeug mit Sanitätsaufbau)
    • 712 F4-AB
    • 712F6-AB
    • KNV12-AB

zum Verkauf an. Diese Geländefahrzeuge waren zwischen 1973 und 1980 gebaut worden.

Nachdem die Auswirkungen der Einsparungen im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2015 offensichtlich geworden waren, als das Bundesheer für Transportleistungen herangezogen wurde, legte der Generalstab im Februar 2016 einen Bericht an den Nationalrat vor, der die Dramatik der Situation verdeutlichte. So war ein Investitionsbedarf von 186 Mio. EUR für einen minimalen Fähigkeitserhalt im Bereich der Mobilität erforderlich, dem nur eine Finanzierungszusage von 3 Mio. EUR gegenüberstand:

Festgestellt wird, dass die Leistungsanforderungen an das ÖBH im letzten Jahrzehnt quantitativ zumindest gleichgeblieben und qualitativ sogar gestiegen sind, jedoch die dafür vorhandenen Ressourcen gravierend verringert wurden.

Besonders gravierend waren die Einschnitte in der geschützten und ungeschützten Mobilität (bis zu -60%), bei den Luftfahrzeugen (-41%) und Flugstunden (-24%) aber auch beim aktiven Personalstand (-16%). Demgegenüber stehen die unveränderten Einsatzstärken bei Inlands- und Auslandseinsätzen! Heute muss deutlich weniger Personal mit drastisch verringerter Ausstattung und Mobilität eine über den Vergleichszeitraum unverändert hohe Auftragslast tragen.

 

Dem durch den Generalstab beurteilten Bedarf von etwa € 1 Mrd. Minimalinvest bis 2020 stehen € 350 Mio. des Sonderinvestitionsprogrammes der 1. Tranche gegenüber, da es für die weiteren € 266 Mio. (2. Tranche Sonderinvest bis 2025) noch keine verbindliche Finanzierungszusage gibt. Für den Zeitraum 2016-2019 erfolgte allerdings im Bundesfinanzrahmen eine Kürzung um € 176 Mio. für den Bereich Landesverteidigung.

Im 2015 beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetz 2016-2019 war zwar ein Sonderinvest von 350 Mio. EUR bis 2019 inkludiert, dem aber Kürzungen von jährlich 44,443 Mio. EUR („Kostendämpfung bei Verwaltung und Förderungen“; die im Bericht des Generalstabs erwähnte „Kürzung um € 176 Mio. für den Bereich Landesverteidigung“) gegenüberstanden. Das Budget wurde zusätzlich beschnitten, indem die Aufwendungen bis einschließlich 2018 nicht mehr an die Inflation angepasst wurden:

Das am 10. Dezember 2015 publizierte Wirtschaftspolitische Datenblatt des BMWFW ging von einer Teuerungsrate von 2,1 % im Jahr 2016 (Theoretisch bei Inflationsabgeltung erforderliches BMLV-Budget 2016: 2060,4801 Mio. EUR) und 2,3 % im Jahr 2017 (Theoretisch bei Inflationsabgeltung erforderliches BMLV-Budget 2017: 2102,265 Mio. EUR) aus. Dem standen bei den Auszahlungsobergrenzen des BMLV (ohne Sonderinvest) 2016 nur 1975,9 Mio. EUR und 2017 2013,7 Mio. EUR gegenüber. Dadurch ergab sich ein Einsparungsbedarf von weiteren 173,145 Mio. EUR über zwei Jahre. Durchschnittlich musste der Aufwand also um ca. 131 Mio. EUR pro Jahr reduziert werden. Die bei der Präsentation des Sparpakets ÖBH 2018 genannte Zahl von 200 Mio. EUR pro Jahr setzte sich nicht nur aus den Kürzungen, sondern auch aus Einnahmen zusammen, die durch den Verkauf von Waffen und Liegenschaften erzielt werden sollten.

4.1 Hintergrund der Beurteilung

Vorgabe des Prozesses zum Strukturpaket ÖBH 2018 war, dass durch die Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Landesverteidigung, das BMLVS über eine nachhaltig konsolidierte Finanzgebarung verfügt.
Die Ausplanung des Strukturpaketes ÖBH 2018 stellte daher ein Notprogramm dar, um aufgrund der massiven Budgetkürzungen zahlungsfähig zu bleiben.

Das Strukturpaket ÖBH 2018 stellt daher keine Reform im eigentlichen Sinne dar, sondern bedeutet ein massives Herunterfahren und Reduzieren des ÖBH entgegen den Zielen der Österreichischen Sicherheitsstrategie.

Die neue Struktur

Die Struktur LV 21.1 wird vorläufig noch aufrecht erhalten, bis die neue Organisation eingenommen ist. Diese soll sich aus folgenden Großverbänden bzw. Kommanden zusammensetzen (Kursiv sind die Organisationseinheiten aus LV 21.1 angeführt, aus denen die neuen Kommanden gebildet werden. Blau und Kursiv sind die früheren übergeordneten Kommanden aus LV 21.1 unterlegt, deren Verbände nun wieder zum Kommando Streitkräfte bzw. zur Streitkräftebasis wandern.):

  • Kommando Streitkräfte
    • 9 Militärkommanden (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland, Niederösterreich, Wien)
      • Kommando Landstreitkräfte
    • 3. Brigade (Kommando Schnelle Einsätze)
      • Kommando Landstreitkräfte
    • 4. Brigade (4. Panzergrenadierbrigade/“Schwere Brigade“)
      • Kommando Landstreitkräfte
    • 6. Brigade (Kommando Gebirgskampf)
      • Kommando Landstreitkräfte
    • 7. Brigade (7. Jägerbrigade)
      • Kommando Landstreitkräfte
    • Brigade Luftunterstützung
      • Kommando Luftstreitkräfte
    • Brigade Luftraumüberwachung
      • Kommando Luftstreitkräfte
  • Streitkräftebasis
    • Aufgabenbereiche:
      • Logistik
        • Kommando Logistik
      • Sanitätswesen
        • Kommando Logistik
      • Heeressportzentrum
        • Kommando Logistik
      • Entminungsdienst
        • Kommando Logistik
      • Informations- und Kommunikationstechnologie
        • Kommando Führungsunterstützung & Cyber Defence

Diese Kommandostruktur erinnert an die 2003-2004 ersonnene Gliederung ÖBH 2010, bei der ein einheitliches Streitkräfteführungskommando mit Sitz in Graz und Salzburg Land- und Luftstreitkräfte führte. Parallel existierten ein Kommando Einsatzunterstützung (Logistik) und ein Kommando Führungsunterstützung (Informationstechnologie). Als Neuerung fasst die heute vorgestellte Struktur die Agenden Logistik und Informationstechnologie unter dem Dach der Streitkräftebasis zusammen.

Über die Zukunft der in der Struktur LV 21.1 den Militärkommanden provisorisch als „Territorialkräfte“ (Ausbildungsverbände ohne Fahrzeuge, Waffen, Nachtsichtmittel, Simulatoren und Ausbildungsgerät!) zugeordneten Infanterieverbände Garde, Jägerbataillon 12, Jägerbataillon 18 und Jägerbataillon 23 macht der Ministerratsvortrag keine Aussage. Mehrere als „Territorialkräfte“ geplante neu zu bildenden Einheiten, das Jägerbataillon 1 (Burgenland), Jägerbataillon 15 (Oberösterreich), Jägerbataillon 6 (Tirol), Jägerbataillon 7 (Kärnten) und Jägerbataillon 8 (Salzburg), wurden nie aufgestellt. Das vorübergehend dem Militärkommando Kärnten als „Territorialkraft“ zugeordnete Jägerbataillon 26 wurde schon ab 1. Oktober 2017 wieder dem Komando Gebirgskampf angegliedert.

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