Nach etwas mehr als sieben Monaten liegt nun der Bericht Maßnahmen zu ÖBH 2018. Erweiterte Beurteilung in der Originalfassung vor. Grundlage dieses Berichts bildete die Entschließung des Nationalrates vom 26. November 2015 betreffend ÖBH 2018, in der sämtliche Parlamentsparteien Aufklärung über „Änderungen oder Ergänzungen des Strukturpaketes ÖBH-2018“ aufgrund der „Auswirkungen der in der Begründung dargestellten Entwicklungen“ eingefordert haben. Diese Begründung findet sich im unselbständigen Entschließungsantrag und lautete wie folgt:

Im Dezember 2014 wurde von der österreichischen Bundesregierung das Strukturpaket ÖBH 2018 präsentiert, welches auf die damaligen einsatzwahrscheinlichen Aufgaben des Bundesheeres abgestellt wurde.

Seitdem hat sich aber die sicherheitspolitische Lage deutlich geändert. Der Konflikt in der Ukraine zeigt, dass militärische Kampfhandlungen in der Nähe der EU-Außengrenzen nicht auszuschließen sind. Die terroristischen Anschläge in Frankreich und die zu koordinierenden Flüchtlingsströme, bei deren Bewältigung dem ÖBH wesentliche sicherheitspolizeiliche Assistenzaufgaben zukommen, stellen die Österreichische Sicherheitspolitik vor neue Herausforderungen.

Aufgrund der terroristischen Anschläge in Frankreich hat Präsident Hollande die EU‑Mitgliedstaaten aufgefordert, sich solidarisch bei der Bekämpfung des Terrorismus zu beteiligen.

Diese Ereignisse stellen das ÖBH bei der Aufgabenerfüllung in den Kernbereichen militärische Landesverteidigung sowie friedensehrhaltende, friedensichernde und friedensschaffende Einsätze vor neue Herausforderungen.

Einschätzung der Situation des Bundesheeres durch den Generalstab

Vor allem die Darstellung der im Rahmen von ÖBH 2018 eigentlich erforderlichen Investitionsmittel und die Gegenüberstellung der tatsächlich verfügbaren Mittel zeigen die Situation des Bundesheeres schonungslos auf. Der Generalstab errechnete einen Minimalinvest von 1 Mrd. EUR bis zum Jahr 2020. Dem standen aber lediglich 350 Mio. EUR des Sonderinvestitionsprogramms gegenüber, gleichzeitig war im Bundesfinanzrahmen 2016 – 2019 eine Kürzung um 176 Mio. EUR eingeplant.

In der Executive Summary beschreibt der Generalstab die aktuelle Lage des österreichischen Militärs unter dem Eindruck der Sparmaßnahmen der letzten zehn Jahre:

Festgestellt wird, dass die Leistungsanforderungen an das ÖBH im letzten Jahrzehnt quantitativ zumindest gleichgeblieben und qualitativ sogar gestiegen sind, jedoch die dafür vorhandenen Ressourcen gravierend verringert wurden.

Besonders gravierend waren die Einschnitte in der geschützten und ungeschützten Mobilität (bis zu -60%) bei den Luftfahrzeugen (-41%) und Flugstunden (-24%) aber auch beim aktiven Personalstand (-16%). Demgegenüber stehen die unveränderten Einsatzstärken bei Inlands- und Auslandseinsätzen! Heute muss deutlich weniger Personal mit drastisch verringerter Ausstattung und Mobilität eine über den Vergleichszeitraum unverändert hohe Auftragslast tragen.

Das Absinken des Anteils des Landesverteidigungsbudgets am BIP von 1,186% im Jahr 1985 auf 0,553% im Jahr 2016 zeigt heute, trotz der erfolgten Reduktionen im Bundesheer, massive Auswirkungen auf die Fähigkeiten des ÖBH. Die Reduzierung der Übungen und somit der Reaktionsfähigkeit des ÖBH war eine weitere Konsequenz aus den erfolgten Budgetkürzungen.

Die wachsende finanzielle Lücke, trotz des 2015 beschlossenen Sonderinvestitionspakets, wird besonders betont:

Bereits im Endbericht ÖBH 2018 wurde für einen minimalen Fähigkeitserhalt beim Bundesheer ein zusätzlicher (mindest-) Finanzmittelbedarf von € 1.044 Mio. bis 2020 geäußert, demgegenüber als Sonderinvest eine Finanzierungszusage von € 350 Mio. sowie die in Aussicht Stellung weiterer Mittel von € 266 Mio. nach 2019 stehen. Insgesamt handelt es sich dabei um € 616 Mio., wodurch ein Delta von € 428 Mio. alleine bei einer Betrachtung bis 2020 entsteht. Stellt man den Bedarf bis 2020 lediglich der 1. Tranche des Sonderinvest gegenüber ist das Delta als entsprechend höher (ca. € 700 Mio.) anzunehmen. Zusätzlich sind die Abschläge im BFR 2016-19 in der Höhe von € 176 Mio. zu berücksichtigen, welche den Sonderinvest von ca. € 350 Mio wiederum halbieren. Dieser, bereits 2014 beurteilte Minimalinvestbedarf von etwa € 1 Mrd. hat sich nun nicht nur bestätigt, sondern ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen noch gestiegen.

So stehen einem Minimalbedarf von 186 Mio. EUR im Bereich „Mobilität“ lediglich 3 Mio. EUR in der 1. Tranche des Sonderinvests zur Verfügung, das ist ein Fehl von 98,4 %! Im Bereich „Schutz“ fehlen 82 % der erforderlichen Mittel, im Bereich „Führungsfähigkeit & IKT“ sogar 90 %.

Dieser Bericht stellt die erste öffentlich zugängliche Einschätzung der Situation des Bundesheeres durch den österreichischen Generalstab seit 1955 dar. Der letzte vergleichbare Bericht war der Situationsbericht 96, der erst Ende März 2016 durch ein umfassendes Digitalisierungsprojekt an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Strategisches Umfeld

Die Bedrohungslage ist bereits in der Österreichischen Sicherheitsstrategie und in der Teilstrategie Verteidigungspolitik detailliert beschrieben. Die neue Lage führt aber dazu, dass sich nun theoretisch möglichen Bedrohungen auch in der Praxis manifestieren. Der Solidarbeitrag nach der „Irischen Klausel“ wurde bei Vorlage der Teilstrategie Verteidigungspolitik am 28. Oktober 2014 noch mit einem „geringen Bereitschaftsgrad“ eingestuft. Inzwischen hat sich dieser durch die Aktivierung der Klausel nach den Anschlägen von Paris zu einem „mittleren Bereitschaftsgrad“ verschoben. Entscheidend sind aber folgende Szenarien, deren Bereitschaftsgrad von „mittel“ auf „hoch“ gesetzt wurde:

  • Beitragsleistung zur strategischen Handlungsreserve, Aufrechterhaltung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit
  • Militärische Schutzoperation gegen nicht-konventionelle bzw. hybride Angriffe
  • Beitragsleistung Schutz kritischer Infrastruktur
  • Cybersicherheit
  • Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und Sicherheit
  • Bereitstellen von Kräften für gesamtes Spektrum von Einsatzaufgaben im int. Krisenmanagement

Anforderungen für künfige Einsatzaufgaben

Aus diesem strategischen Umfeld leiten sich wiederum Anforderungen für künftige Einsatzaufgaben ab. Dabei wird zwar „weiterhin von keinem gestiegenen konventionellen militärischen Risiko für Österreich“ ausgegangen, es seien aber „vermehrt militärische Antworten“ auf „militärisch organisierte und agierende Terrorzellen“ erforderlich. Die neuen Aufgaben gliedern sich in

  • Beitragsleistung zur Bekämpfung des Terrorismus und zum Schutz der Bevölkerung,
  • Schutz der Neutralität und Souveränität durch Überwachung und Sicherung der Grenzen zu Land und in der Luft,
  • Erfüllung der Anforderungen des BM.I zur sicherheitspolizeilichen Assistenz,
  • nationale Katastrophenhilfe und humanitäre Unterstützungsleistungen.

Das Militärstrategische Konzept 2015 sah im Rahmen der Einsatzambition des ÖBH 2018 und der definierten Bereitschaftsstufen folgende Anforderungen an den Kräftebedarf bei Inlandsaufgaben:

  • Sicherheitspolizeiliche Assistenz, in einer ersten Phase (innerhalb von 5 Tagen) mit einem Brigadeäquivalent (mindestens 3.000) präsenten Soldaten, nach lageangepasster Verstärkung ergänzt durch mehrere Verbände unter Inkaufnahme des Abbrechens von laufenden Ausbildungs- und Übungsvorhaben, Grundwehrdienerausbildung bzw. Kaderausbildung oder durch Abzug von Personal von ihren grundsätzlichen Aufgabenfeldern und bei Bedarf durch Angehörige des Milizstandes nach Aufbietung.
  • Hilfeleistung bei Katastrophen im Inland mit 12.500 Soldaten (Führungspersonal, ABC-Abwehr, Pionierkräfte, allgemeine Unterstützungskräfte) aus präsenten Kräften (Pioniertruppe, ABC-Abwehrtruppe, Luftunterstützungstruppe; je nach Bedarf ergänzt durch Milizsoldaten), davon 1.000 innerhalb von 24 Stunden.

Außerdem wurden folgende Waffengattungen auf einen Rekonstruktionskern reduziert:

  • Artillerie
  • Fliegerabwehr
  • Kampfflieger
  • Panzer

Ein Rekonstruktionskern definierte sich wie folgt:

Die Reduktion von Fähigkeiten im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfolgt nur soweit, als eine lageangepasste Rekonstruktionsmöglichkeit sichergestellt bleibt. Daher werden Aufgabenträger, die vorrangig der Landesverteidigung gegen einen konventionellen Gegner dienen, auf einen Rekonstruktionskern redimensioniert.

Rekonstruktion ist das anlassbezogene erneute Aufwachsen von Truppen bestimmter Waffengattungen, die auf einen, zum Fähigkeitserhalt bestimmten, Kern reduziert wurden. Sie ist die Voraussetzung für die Erfüllung der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben „Kompetenzerhalt zur militärischen Landesverteidigung gegen konventionelle Angriffe“ und „Sicherstellen des lageangepassten Aufwuchses“.

Die Rekonstruktion beruht auf der Annahme einer Vorwarnzeit für eine konventionelle militärische Bedrohung Österreichs oder seiner vitalen nationalen Interessen. Diese Vorwarnzeit unterteilt sich in die Phasen Früherkennung, politischer Entscheidungsfindungsprozess und Rekonstruktion. Die Phase der Früherkennung beinhaltet eine permanente Überwachung von Indikatoren im Rahmen der Früherkennungsarchitektur bis zum Zeitpunkt der Information und Empfehlung an die politische Führung, die Rekonstruktion zum vollen Fähigkeitenaufbau zur konventionellen militärischen Landesverteidigung zu beginnen. Die Rekonstruktionszeit beginnt ab Entscheidung der politischen Führung zum Willen und damit auch zur Finanzierung der Rekonstruktion.

Bereits im Laufe der letzten 25 Jahre wurden Waffengattungen, die vorrangig der konventionellen militärischen Landesverteidigung dienen, in ihren Fähigkeiten erheblich reduziert. Manche Waffengattungen, wie z.B. die Kampffliegertruppe, wurden darüber hinaus zu einer umfassenden Abwehroperation noch nie in ausreichender Qualität oder Quantität befähigt.

Ein Rekonstruktionskern setzt sich aus Kräften der Friedensorganisation und der Miliz zusammen. Er bildet den Grundstock für einen Aufwuchs zur vollständigen Verteidigungsfähigkeit gegen einen konventionellen Angriff auf österreichisches Territorium bzw. bei Bedarf für die Sicherstellung eines möglichen Solidarbeitrages im Rahmen einer sich allfällig entwickelnden europäischen Verteidigung. Zweckdienliche Kooperationen mit Partnern im In- und Ausland werden hierzu eingegangen.

Ohne entsprechende Ressourcenzuordnung bzw. Ausbildungs- und Übungstätigkeit reduzieren sich Fähigkeiten von Truppen im Rekonstruktionskern im Laufe der Zeit von der Erhaltung von Kompetenzen und Systemen (=Strukturerhalt) auf einen alleinigen Systemerhalt und danach auf einen reinen Kompetenzerhalt. Am Ende steht die vollständige Aufgabe einer Fähigkeit.

Konkret werden nunmehr im ÖBH 2018 die Waffengattungen Artillerie, Fliegerabwehr, Kampfflieger und Panzer auf die Stufe Rekonstruktion redimensioniert.

Insbesondere die „drastisch verkürzte Vorwarnzeit“ für subkonventionelle Bedrohungen führt nun zu einem Umdenken. Der aktuelle Bericht sieht folgende Anforderungen an die Fähigkeiten für sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze:

Im Rahmen der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben muss das ÖBH bereit sein, im Sinne der Landesverteidigung insbesondere folgende militärische Fähigkeiten im Inland einbringen zu können :

  • Strategische Aufklärung, v.a. zur nachrichtendienstlichen strategischen und militärstrategischen Früherkennung von Bedrohungen und Frühwarnung;
  • Stabselemente, auch in gesamtstaatlichen Führungseinrichtungen bzw. als Verbindungselemente, Experten und Berater in gesamtstaatlichen Bereichen;
  • Führungsunterstützungskräfte (v.a. für den Bereich Kommunikations- und Führungsfähigkeit und als Beitragsleistung zur Sicherstellung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit durch bereitstellen geschützter Kommunikationstechnologie (IKT-Strukturen und Führungseinrichtungen sowie Fähigkeit zur elektronischen Kampfführung).
  • Cyber-Verteidigungszentrum und Military Computer Emergency Response Team (milCERT);
  • Kräfte der Luftraumüberwachungstruppe zur ganzjährigen aktiven und passiven Luftraumüberwachung rund um die Uhr inkl. der Abwehr von Kleinflugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen durch elektronische Kampfführung bzw. Fliegerabwehrkräfte;
  • Luftnahunterstützungskräfte, v.a. durch bewaffnete und mit entsprechender Sensorik ausgestattete Mehrzweckhubschrauber,
  • Lufttransport;
  • Spezialeinsatzkräfte mit allen ihren Fähigkeiten (Jagdkommando);
  • Infanterie, auch geschützt bzw. gepanzert;
  • Erdaufklärungskräfte;
  • Luftaufklärungskräfte, inkl. unbemannte Luftaufklärung und Sensorik;
  • Kampfpanzertruppe und Artillerie, über die Sicherstellung ihrer Rekonstruktionsfähigkeit hinaus, v.a. als ultimative Fähigkeiten der Abhaltung und der militärischen Gewaltanwendung am Boden sowie unter Berücksichtigung deren Bedeutung für die gesamteuropäische Stabilität und politische Handlungsfähigkeit Österreichs;
  • ABC-Abwehrelemente, v.a. zur Detektion von Radioaktivität und biologischen und chemischen Mitteln bzw. Neutralisierung von „Dirty Bombs“ bzw. Schutz gegenüber anderen Formen der Freisetzung von ABC-Gefahrenstoffen;
  • Pioniere inkl. Feldlagerkapazitäten und Fähigkeiten zur Beseitigung von Sperren und (improvisierten) Sprengfallen;
  • Militärstreife/ Militärpolizei;
  • Logistiktruppen;
  • Sanitätselemente;

Daraus ergeben sich auch andere Kräfteanforderungen:

Zum Schutz im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Assistenz sind Reaktionskräfte im Rahmen von bis zu zwei Brigadeäquivalenten (inkl. Unterstützungselementen, daher bis zu 6.000 Personen) erforderlich, welche sich aus präsenten Kräften (Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Rekruten) und Milizsoldaten zusammensetzen. Abhängig von der konkreten Aufgabenstellung können bis zu 6 kleine Verbände unterschiedlicher Waffengattungen sowie bis zu 4 Milizjägerbataillone eingesetzt werden. Diese werden mit den erforderlichen Führungs-, Luftunterstützungs-, Versorgungs-, Sanitäts- und Führungsunterstützungselementen verstärkt.

Für Inlandsaufgaben sind für Sofortmaßnahmen 1.000 Soldatinnen und Soldaten innerhalb von 24 Stunden verfügbar.

Hier erfolgte eine Neuformulierung der Vorgaben aus dem MSK 2015. Darin war lediglich von einem Brigadeäquivalent die Rede:

2.4.3. Einsatzambition

Zur Bewältigung des verteidigungspolitischen Auftrages ist derzeit die Gesamtstärke mit 55.000 Soldaten des Präsenz- und Milizstandes sowie Zivilbedienstete vorgegeben. Für Auslandseinsätze sind lagebedingt insgesamt mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung
für Auslandseinsätze sicher zu stellen [Beide Zahlen werden in der ÖSS S. 22 und S. 23 bzw. in der TV S. 20, vorgegeben.].

Die Einsatzambition des ÖBH 2018 ist die gleichzeitige Gewährleistung

[…]

der sicherheitspolizeilichen Assistenz, in einer ersten Phase (innerhalb von 5 Tagen) mit einem Brigadeäquivalent (mindestens 3.000) präsenten Soldaten, nach lageangepasster Verstärkung ergänzt durch mehrere Verbände unter Inkaufnahme des Abbrechens von laufenden Ausbildungs- und Übungsvorhaben, Grundwehrdienerausbildung bzw. von Kaderausbildung oder durch Abzug von Personal von ihren grundsätzlichen Aufgabenfeldern und bei Bedarf durch Angehörige des Milizstandes [Die notwendigen Fähigkeiten zum stationären Objektschutz bilden den Schwergewichtsbereich für die Miliz und jene Verbände der Friedensorganisation, die primär mit der Ausbildung von Grundwehrdienern beauftragt sind.] nach Aufbietung,

 

Rüstungsbedarf

Erstmals stellt ein öffentlicher Bericht den Rüstungsbedarf des Österreichischen Bundesheeres über einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum und mit klaren Begründungen dar. Der (unveröffentlichte) Endbericht ÖBH 2018 beurteilte den Umfang der zusätzlich notwendigen Investitionen (vorwiegend im Bereich des Individualschutzes, der Mobilität und der Luftstreitkräfte) mit 1.044 Mio. EUR. Davon wurden durch den von der Bundesregierung im Rahmen des BFRG 2016-2020 beschlossenen Sonderinvest aber nur 350 Mio. EUR, also 33,5 %, zugesagt. Der Generalstab charakterisiert ÖBH 2018 im aktuellen Bericht als „Notprogramm […] um aufgrund der massiven Budgetkürzungen zahlungsfähig zu bleiben“ und „ein massives Herunterfahren und Reduzieren des ÖBH entgegen den Zielen der Österreichischen Sicherheitsstrategie“.

Die nun erforderlichen Maßnahmen gliedern sich in 19 Einzelbereiche, die das gesamte Leistungsspektrum des Bundesheeres betreffen. Dabei werden auch die durch das neue Material voraussichtlich verursachten Betriebskosten berücksichtigt.

Technische Aufklärung

Aufgrund des enormen Umfangs werden hier nur einige wenige Investitionserfordernisse herausgegriffen. So gibt es etwa Bedarf zum Aufbau einer technischen Aufklärungsfähigkeit. Insgesamt sollen drei technische Aufklärungskompanien beim AAB4, AAB3 und AAB7 aufgestellt werden:

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Die Strukturierung der zusätzlichen zwei technischen Aufklärungskompanien erfordert Investitionen von € 104 Mio. im Bereich von „Unmanned Aerial Systems“, Bodenüberwachungsradarsystemen und geschützten Fahrzeugen. Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 104 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebsaufwendungen von ca. € 10 Mio. zu budgetieren.

Derzeit verfügt das Bundesheer nur über ein einzelnes Bodenüberwachungsradar, das Mitte der 1990er-Jahre angekauft und im Rahmen des Assistenzeinsatzes an der Staatsgrenze als Gefechtsfeldaufklärungssystem (GEFAS) eingesetzt worden ist.

Abb. 1: Wärmebildgerät/groß (Inframetrics RTV-445 LORIS) und Gefechtsfeldradargerät (Thorn MSTAR) beim ortsfesten Einsatz an der Staatsgrenze.

Abb. 1: Wärmebildgerät/groß (Inframetrics RTV-445 LORIS) und Gefechtsfeldradargerät (Thorn MSTAR) beim ortsfesten Einsatz an der Staatsgrenze (Foto: Bundesheer)

 

Abb. 2: Das Gefechtsfeldüberwachungsradar MSTAR beim Scharfschießen des AAB7 im Jänner/Februar 2015 (Foto: Bundesheer/CHRISTIAN KICKENWEIZ)

Abb. 2: Das Gefechtsfeldüberwachungsradar MSTAR beim Scharfschießen des AAB7 im Jänner/Februar 2015 (Foto: Bundesheer/CHRISTIAN KICKENWEIZ)

 

 

 

 

 

 

 

Schon bei der Strukturierung der Artillerieregimenter im Rahmen der HG STRAN gab es Überlegungen zur Implementierung von Gefechtsfeldüberwachungsradarsystemen:

Gefechtsfeldradar

Pro Einsatzbataillon sind jeweils zwei Gefechtsfeldradartrupps vorgesehen. Sie können bei Tag und Nacht und bei jeder Witterung bewegliche Ziele auf dem Gefechtsfeld erfassen und unterscheiden (Voraussetzung quasioptische Sicht).

KARASEK Rainer: Das Artillerieregiment. Vom Ausbildungs- zum Kampfunterstützungsverband, in: Truppendienst, Bd. 6 (1996), p. 484

Im Situationsbericht 96 wurde ein entsprechendes Beschaffungsvorhaben vorgestellt:

Folgende Beschaffungsprojekte in der Realisierungsphase erbringen neben einer teilweisen personellen Straffung und der Senkung von Betriebskosten auch eine wesentliche Qualitätssteigerung der Ausrüstung des österreichischen Bundesheeres :

[…]

Im M109-Programm wurde die Feuerkraft der Artillerie bedeutend (und zwar auf das vier- bis fünffache) erhöht; die Artillerie wird geschützmäßig vereinheitlicht und mit dem Artillerie-Aufklärungs- und Schießradargerät, dem Gefechtsfeldradar, dem elektronischen Artillerie-Feuerleitsystem, moderner panzerbrechender Munition und entsprechenden Berge- und Transportsystemen auf einen zukunftsträchtigen Konfigurationsstand gebracht.

Und erst im April 2016 wurden, trotz der seit Mitte der 1990er-Jahre immer wieder erfolgten Hinweise auf den Bedarf und diversen Firmenerprobungen, die ersten sechs Mini-UAS übergeben.

Infanterieausrüstung

Die Jägertruppe soll mit Schutzausrüstungen, IKT-Mitteln und neuen Fahrzeugen ausgestattet werden. Dazu zählen u.a. Funksprechgerätesätze. Das sogenannte Ausrüstungspaket Soldat 2018 umfasst Schutzkomponenten (ballistischer Schutz bzw. Stichschutz, Gehörschutz, Schutzbrille), Headsets, Scharfschützensystem (Nachfolger Steyr Mannlicher SSG69), leichtes Maschinengewehr (Nachfolger Steyr Mannlicher MG74) und leichte Granatwerfer (Am 12. Oktober 2011 wurde durch das ARWT der leichte Granatwerfer Hirtenberger M6H im Rahmen einer Firmenpräsentation am Truppenübungsplatz Seetaler Alpe vorgeführt. Beteiligt waren u.a. auch das SKFüKdo, das JgB18, mehrere Dienststellen der Zentralstelle und die Heerestruppenschule. Die Federführung lag bei der Abteilung Strukturplanung.). Die Erstellung militärischer Pflichtenhefte für ein leichtes Maschinengewehr und ein Nachfolgemodell des StG77 läuft bereits seit 2014 [POSCH Stefan: Waffengattungsseminar 2014. Beitrag Jäger, in: Exempla Docent. Schriftenreihe der Heerestruppenschule, Bd. 1 (2014), p. 31 – 36].

Abb. 3: Hirtenberger M6H (Foto: Hirtenberger Defence Systems)

Abb. 3: Hirtenberger M6H (Foto: Hirtenberger Defence Systems)

Jedoch ist nur die zweifache Ausrüstung von zwei Bataillonskampfgruppen (je 1240 Soldaten, d.h. ein gemischt verstärktes Jägerbataillon bzw. zwei Rahmenverbände der Ebene kleiner Verband und zwei gemischt verstärkte Jägerkompanien) gefordert, also Material für 4960 Soldaten. Dazu sind 14 Mio. EUR veranschlagt. Der Kampfhelm wurde bereits in einer Stückzahl beschafft, die die Vollausstattung der Truppe (inklusive Miliz) gewährleisten soll. Mittelfristig ist eine flächendeckende Ausgabe des Ausrüstungspakets Soldat 2018 vorgesehen. Mit zusätzlichen Mitteln von 39 Mio. EUR können persönliche Ausrüstung, Nachtsichtgeräte, Führungsmittel und nicht näher definierte „erforderliche Ergänzungssätze“ für alle 10 Jägerbataillone der Miliz und die 12 selbständigen Miliz-Jägerkompanien angeschafft werden.

Mobilität

Der Generalstab macht außerdem Vorschläge zur Lösung der Mobilitätskrise. So werden die Vollausstattung von drei Jägerbataillonen (geschützt), drei hochgebirgsbeweglichen Jägerkompanien (geschützt), einem luftbeweglichen Jägerbataillon und des Jagdkommandos als auch die Teilausstattung der Miliz beurteilt.

Abb. : Pinzgauer 716M (Foto: Bundesheer)

Abb. 4: Pinzgauer 716M (Foto: Bundesheer)

U.a. werden nicht nur der Kauf weiterer Allschutztransportfahrzeuge („Dingo 2“), geschützter Mehrzweckfahrzeuge (Iveco LMV) und geschützter, geländegängiger Lkw vorgeschlagen, sondern auch die Anschaffung von Spezialfahrzeugen für die Gebirgstruppe, darunter Quads (0,25 t; 5 t) und geschützte Universal-Geländefahrzeuge 5t (Hägglunds Vehicles BvS10). 2014 war der Kauf von 20 neuen BvS10 und generalüberholten Bv206 oder Bv206S (die durch das ÖBH mit einem österreichischen Motor ausgestattet worden wären) über einen Government-to-Government-Deal mit der schwedischen Rüstungsexportbehörde FXM geplant, dieser wurde aber aufgrund von Sparmaßnahmen abgebrochen.

Abb.: Bandvagn 410 bei einer Übung in der schwedischen Region Vättern (Daniel Klintholm/Försvarsmakten)

Abb. 5: Bandvagn 410 (Offizielle Bezeichnung der schwedischen Streitkräfte für den BvS10.) bei einer Übung in der schwedischen Region Vättern (Daniel Klintholm/Försvarsmakten)

Darüber hinaus gibt es wieder das Ansinnen, einen „Mannschaftstransportpanzer Neu“ anzuschaffen. Dafür sind ab 2019 ca. 72 – 76 Mio. EUR eingeplant (wodurch sich natürlich nur eine niedrige Stückzahl realisieren ließe). Zuletzt wurden 2015 sieben zusätzliche Fahrzeuge des Typs „Pandur“ gebraucht aus Belgien gekauft, die zu Führungs- bzw. EloKa-Fahrzeugen (C-IED) umgerüstet werden sollen.

Abb. 6: Pandur II (General Dynamics European Land Systems)

Abb. 6: Pandur II in der Variante Infantry Carrier Vehicle (ICV) der portugiesischen Streitkräfte (Foto: General Dynamics European Land Systems)

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Aus den ursprünglichen Forderungen zum Sonderinvest sowie dem zusätzlichen Bereitstellungsbedarf ergibt sich ein Investitionsbedarf von etwa € 425 Mio. und der damit einhergehende jährliche Betriebsaufwand von ca. € 42,5 Mio.

Darin enthalten sind der Bedarf für eine Teilausstattung der Miliz mit militärischen Fahrzeugen für 10 Jägerbataillone + 12 selbständige Jägerkompanien (sbstJgKp) von rund € 103 Mio. und der jährliche Betriebsaufwand von ca. € 10,3 Mio.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von zumindest € 425 Mio. , sowie die Budgetierung des Betriebsaufwandes von ca. € 42 Mio pro Jahr.

Dazu kann das Vorziehen der Mittel für die Beschaffung von geländegängigen geschützten LKW bis 5t mit € 25 Mio aus der 2. Tranche des Sonderinvest jedenfalls beitragen.

Luftstreitkräfte

Erheblicher Mehrbedarf besteht auch im Bereich der Luftstreitkräfte. Dabei wird die einerseits die seit Jahren im Planungsstadium befindliche Ausstattung von mindestens zwei Flugzeugen C-130K „Hercules“ mit Selbstschutzausstattung zur Abwehr infrarot- und lasergesteuerter Lenkwaffen (ca. 25 Mio. EUR + 0,2 Mio. EUR Ausbildungskosten pro Jahr) und die Ausrüstung der Crews mit Nachtsichtbrillen samt Adaptierung der Cockpitbeleuchtung zur Nachtsichttauglichkeit eingefordert. Der notwendige Kauf von drei zusätzlichen S-70 „Black Hawk“ wird aufgrund der mangelhaften Verfügbarkeit durch die geringe Stückzahl im Bestand befindlicher Helikopter dieses Musters und die geplante Reduktion der leichten Hubschrauber angestrebt (für den Ersatz von Al-3 und OH-58B durch bewaffnete Mehrzweckhubschrauber sind lediglich 145 Mio. EUR budgetiert):

Die vorgesehene Reduktion der Hubschrauberflotte (OH 58 und Alouette 3) macht den Ersatz von Luftransportkapazität im Ausmaß von ca. 50 Soldaten zum Erhalt der derzeitigen Leistungsfähigkeit notwendig.

 

Die Beschaffung von S70 ist grundsätzlich durch das gültige Militärische Pflichtenheft (24 Stk) abgedeckt.

Mittel für die Beschaffung von zusätzlichen S70 sind im Sonderinvest allerdings nicht vorgesehen.

Der Generalstab weist darauf hin, dass dieses Vorhaben zum Kauf über das Foreign Military Sales-Programm des US-Verteidigungsministeriums „weitgehend ausgeplant“ ist. Tatsächlich wurde eine entsprechende Beschaffung von drei „Black Hawk“ in MEDEVAC-Konfiguration im Jahr 2013 wegen Budgetkürzungen überraschend gestoppt.

Abb. 7: Roll-out des ersten österreichischen S-70A42 „Black Hawk“ am 10. Juni 2002 in Stratford (Foto: Bundesheer)

Ein besonders großes Paket stellt das Projekt Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung dar. Damit ist die Nachfolge der 1970 eingeführten Saab-105OE gemeint, deren Ablöse seit mehr als zehn Jahren überfällig ist. Der Bericht des Rechnungshofes Vorbereitung der Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen (Reihe Bund 2002/3) dokumentiert, dass dieses Muster schon zwischen 2008 und 2010 ausgemustert hätte werden sollen:

Auslaufplanung

3.1 Dem BMLV standen zur Zeit der Gebarungsüberprüfung für Zwecke der friedensmäßigen Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung 23 Kampfflugzeuge SAAB 35 OE (Draken) und für Ausbildungszwecke 29 Schulflugzeuge SAAB 105 OE zur Verfügung. Obwohl diese Flugzeuge aus Altersgründen voraussichtlich zwischen 2003 und 2005 (Draken) bzw 2008 und 2010 (SAAB 105 OE) ausgeschieden werden und bereits beim Ankauf der gebrauchten Draken im Jahr 1985 mit einem Ausscheiden nach rd zehn Jahren Verwendungsdauer gerechnet wurde, war die Planung für das Nachfolgemodell erst 1998 abgeschlossen. Die politische Entscheidung für die Angebotseinholung erfolgte in Form einer Empfehlung des Landesverteidigungsrates 2001.

Der Vorgang „Ersatz des Schulflugzeugs Saab 105 Ö“ lief bereits seit 1996. Ursprünglich hätte eine Lösung mit nur noch einem Kampfflugzeug im Umfang von 36 Exemplaren (vor 1999) und später 24 Einsitzern + 6 Doppelsitzern umgesetzt werden sollen. Ab 2005, nach der Typenentscheidung und der Reduktion der Stückzahl der „Eurofighter“ auf 18 Stück, plante man ein Midlife-Upgrade von 22 Saab-105OE, um sie bis 2020 weiter betreiben zu können. 2007 sendete das BMLV ein Request for Information für das MLU an verschiedene Flugzeughersteller. Danach hätte das Muster noch „mindestens 15 Jahre“ betrieben werden sollen. Wegen der fehlenden Entscheidungsbildung wurden ab Oktober 2007 auch alternative Ausbildungsmöglichkeiten geprüft und auf die Gefahr eines sinkenden Ausbildungsstands der Piloten, geringere Effektivität der Luftraumüberwachung und erhöhtes Unfallrisiko hingewiesen. Eine Arbeitsgruppe „Jet-Trainer-Neu“ erstellte daraufhin die Leistungsbeschreibung eines Nachfolgeflugzeugs für die damals schon 37 Jahre alten Saab und im Oktober 2009 erhielten mehrere Hersteller eine unverbindliche Angebotseinholung des BMLVS. Der sich jährlich verstärkende Spardruck führte 2011 – 2013 zur Umsetzung einer Minimallösung mit dem Ersatz eines Teils der Kommunikations- und Navigationsausrüstung in 12 Saab-105OE. Im Februar 2012 folgte im Rahmen der laufenden Planungsarbeiten die Beauftragung der Sektion II (Planung) mit der Ausarbeitung eines Militärischen Pflichtenhefts.

Die vom Generalstab anvisierten Kosten für das Leasing eines neuen Jettrainers sind erheblich und übersteigen die Kosten eines Neukaufs vermutlich bei weitem:

Für das Leasing des Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung waren in den Planungen für den Sonderinvest (Minimalinvest) bis 2020 insgesamt € 75 Mio., aufgeteilt in jeweils € 25 Mio. pro Jahr, als Leasingrate vorgesehen. Angemerkt wurde ebenfalls, dass sich diese jährliche Rate ebenso bis 2025, also in der 2. Tranche des Sonderinvest, wiederzufinden hätte.

Als Gesamtbedarf bei einer 30 jährigen Nutzung sind somit alleine für die Leasingraten € 750 Mio. zu veranschlagen.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Beim Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung sind tatsächlich lediglich € 25 Mio. in der 1. Tranche des Sonderinvest abgebildet sind. Der aktuelle Stand der Bearbeitungen lässt einen Investitionsbedarf (je nach Variante) von bis zu € 1,2 Mrd. erwarten. Empfohlen wird die Abbildung der notwendigen Mittel für das Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung sowie die Budgetierung der entsprechenden Betriebskosten. Dazu ist ergänzend anzumerken, dass zur besseren Betrachtung neben einer Leasingvariante auch Kaufoptionen geprüft werden.

Ein besonders innovatives Vorhaben stellt der Aufbau einer Drohnenabwehr dar. Dazu soll ein zusätzliches System im Aufklärungs-, Führungs- und Wirkungsverbund der Luftstreitkräfte (Integrated Air Defence System) realisiert werden, das auch andere Spektralbereiche als die vorhandenen Systeme (Goldhaube; mobile Radaranlage Selex RAT-31 DL/M; Aufklärungs- und Zielzuweisungsradar Thales RAC-3D; Feuerleitgerät 98 Oerlikon Contraves „Skyguard“) abdecken soll.

Zur Sicherstellung des Aufklärungs-, Führungs- und Wirkungsverbundes sind hinsichtlich Drohnenabwehr Maßnahmen zu initiieren, die elektrooptische und Infrarot Sensoren, IKT Gerät zur Datenübertragung sowie elektromagnetische als auch kinetische Wirkmittel [Mittel zur aktiven Bekämpfung entsprechender Bedrohungen] berücksichtigen. Auch zusätzliche luftgestützte Trägersysteme sind berücksichtigt. Der vollständige Ausbau der Fähigkeit hängt auch von Erprobungen ab, die Aufschluss über die Anwendung und Verfahren im Einsatz sowie nachfolgende Strukturierung geben.

Mit einem Investitionsaufwand von insgesamt 72 Mio. EUR handelt es sich dabei um die größte Investition in die Waffengattung Fliegerabwehr seit der 1995 umgesetzten Beschaffung von Zielzuweisungs- und Tieffliegererfassungsradarsystemen im Wert von 1,3 Mrd. S [siehe: Sonderbericht des Rechnungshofes . Beschaffungswesen des Bundesheeres. Vierter und letzter Teilbericht, Reihe Bund 1997/3]. Seither wurde in diesem Bereich vorwiegend Fähigkeitserhalt auf niedrigem Niveau betrieben, was sich auch im MSK 2015 widerspiegelt, in dem die Fliegerabwehr zum Rekonstruktionskern hätte zählen sollen.