Zwei Wochen nach der Angelobung des neuen Bundesministers für Landesverteidigung, Mario Kunasek, publizierte das BMLVS am 7. Januar die neue Struktur der Zentralstelle (Das Dokument selbst stammt vom 5. Januar 2018 und ersetzt die letzte Struktur vom 1. November 2017.). Die auffälligste Neuerung ist die Einrichtung eines Generalsekretärs im Bundesministerium für Landesverteidigung.

Wieso ein Generalsekretär?

Es war schon bisher möglich, in den Zentralstellen des Bundesministerien Generalsekretäre zu berufen, die gegenüber den Sektionschefs weisungsbefugt sind. Die Grundlage dafür schafft das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG). Abschnitt III über die Einrichtung der Bundesministerien ermöglicht durch § 7  Abs 11 BMG die Schaffung dieser Funktion:

(11) Der Bundesminister kann mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen.

Die Befugnisse eines Generalsekretärs sind im Gesetz nicht näher ausgeführt. Adamovich, Funk und Holzinger erläutern die Funktion des Generalsekretärs folgendermaßen:

In der Normalgliederung sind die Sektionsleiter eines Bundesministeriums einander gleichgeordnet. Auch der Generalsekretär ist – wenn nicht durch besondere gesetzliche Regelung […] etwas anderes vorgesehen ist – den Sektionsleitern gegenüber nicht weisungsbefugt. De facto kann ihm jedoch, wie schon bisher in vielen Fällen als Leiter der „Präsidial-“ oder „Zentralsektion“ eine dominierende Stellung zukommen.

ADAMOVICH Ludwig K. / FUNK Bernd-Christian / HOLZINGER Gerhart / FRANK Stefan L., Österreichisches Staatsrecht. Band 4: Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts.  Wien-New York 2009, p. 68

Diese „dominierende Stellung“ wird aus der Funktionsbeschreibung des Generalsekretärs in der Geschäftseinteilung der Zentralstelle deutlich:

Der Generalsekretär ist mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des BMLV gehörenden Geschäfte betraut. Er ist unbeschadet seiner allfälligen sonstigen Funktionen der unmittelbare Vorgesetzte des Chefs des Generalstabes und aller Sektionsleiter im BMLV sowie Vorgesetzter aller dem BMLV nachgeordneter Dienststellen.

Weitere Änderungen in der Struktur der Zentralstelle

Die Sektion II Sport existiert nicht mehr, da die Sportagenden mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 vom 21. Dezember 2017 an das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport übertragen worden sind. Außerdem werden nun sechs Abteilungen, die bisher dem Bundesminister direkt unterstellt waren, dem Generalsekretär untergeordnet. Dies betrifft:

  • Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst (PMVD)
  • Gruppe Revision (GrpRev)
    • Revisionsabteilung A (RevA)
    • Revisionsabteilung B (RevB)
    • Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen (DiszBW)
  • Zentrum für Information und Wehrpolitik (ZIW)
    • Abteilung Information & Öffentlichkeitsarbeit (Info&ÖA)
    • Abteilung für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik (MFW)

Die Abteilung PMVD ist u.a. für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen an den Bundesminister, das Regierungsprogramm und Materien der Volksanwaltschaft verantwortlich. Die Gruppe Revision fungiert als ressortinterner Rechnungshof des Verteidigungsministeriums. Sie wirkt auch beratend bei Beschaffungsvorhaben mit. Das ZIW ist wiederum relativ neu. Es wurde erst 2017 aufgestellt und vereint die Abteilung für Information & Öffentlichkeitsarbeit mit der Abteilung für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik (MFW). Ende 2016 waren die damalige Abteilung Kommunikation (Komm) und die MFW noch dem Kabinett des Bundesministers untergeordnet.

Die neue Struktur sieht folgendermaßen aus:

Abb. 1: Die neue Struktur der Zentralstelle (Foto: Bundesheer)