Während der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses am 20. April 2016 nannte der Verteidigungsminister erstmals ein konkretes Datum für die Vorlage des in der Entschließung des Nationalrates vom 26. November 2015 bezüglich ÖBH 2018 angeforderten Berichts „inwiefern die Auswirkungen der in der Begründung dargestellten Entwicklungen Änderungen oder Ergänzungen des Strukturpaketes ÖBH-2018 notwendig machen“:
Bezüglich möglicher Schließungen von Standorten, die von FPÖ-Abgeordnetem Christian Lausch heftig kritisiert wurden, wollte sich Doskozil noch nicht festlegen. Zunächst gehe es darum, die Aufgaben zu definieren und danach Rückschlüsse auf die notwendige Infrastruktur zu ziehen. Erste Ergebnisse wird der Bericht des Ressorts am 10. Juni liefern.
Hier bleibt die Frage nach der „Definition von Aufgaben“. Die Republik Österreich verfügt seit dem 3. Juni 2013 über eine mehrheitlich vom Nationalrat angenommene Österreichische Sicherheitsstrategie, deren Empfehlungsteil besagt:
Das ÖBH ist auf der Grundlage der österreichischen Bundesverfassung und somit auf Basis der allgemeinen Wehrpflicht in Konzeption, Struktur, Ausrüstung und Ausbildung konsequent auf die im Analyseteil definierten Aufgaben auszurichten, und die Bundesheerplanung ist im Rahmen der Teilstrategie Verteidigungspolitik, die darauf aufzubauen hat, dementsprechend zu detaillieren. Eine hinreichende personelle und qualitative Reaktionsfähigkeit ist sicherzustellen, damit das ÖBH seine Rolle als strategische Handlungsreserve der Republik Österreich erfüllen kann.