Der im heutigen Ministerrat beschlossene Vortrag „Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres; Grundsätzliche Angelegenheiten der Heeresorganisation, der Garnisonierung und der Benennung der Truppen“ nimmt die seit 1. Oktober 2016 nur provisorisch bestehende Struktur ÖBH Neu/LV 21.1 zurück.
Kategorie: Sicherheitspolitik Seite 1 von 3
Der Ministerrat hat am 2. Mai das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft genehmigt. Die nächsten Schritte sind die Genehmigung durch den Nationalrat und ein Vorschlag an den Bundespräsidenten, den Vertrag zu ratifizieren.
Auch in der Schweiz macht das Gesetzgebungsverfahren Fortschritte: Nachdem das Abkommen und die dazugehörige Botschaft am 6. März 2018 vom Ständerat genehmigt worden ist, fehlt nun nur noch die Zustimmung des Schweizer Nationalrats.
Die Volksanwaltschaft kritisiert in ihrem heute erschienenen Bericht den Zustand der Hubschrauberflotte des Bundesheeres. Am 17. Juni 2014 musste ein Aufklärungshubschrauber OH-58B „Kiowa“ eine harte Landung in der Wattener Lizum durchführen. Dabei wurden ein 30-jähriger Unteroffizier getötet und die Einsatzpilotin sowie ein Luftaufklärer schwer verletzt. Das Unglück hatte auch den Abbruch der Übung „Schutz 2014“ zur Folge.
Zwei Wochen nach der Angelobung des neuen Bundesministers für Landesverteidigung, Mario Kunasek, publizierte das BMLVS am 7. Januar die neue Struktur der Zentralstelle (Das Dokument selbst stammt vom 5. Januar 2018 und ersetzt die letzte Struktur vom 1. November 2017.).
Österreichische Soldaten waren in den letzten zwei Wochen an den Übungen „JCET AUT SOF 2017“ und „Blonde Avalanche“ in der Slowakei beteiligt. „JCET AUT SOF 2017“ dauerte vier (26. – 29. 9. 2017), „Blonde Avalanche“ fünf Tage (25. – 29. 9. 2017).
Nach dem Beschluss des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft durch den österreichischen Ministerrat hat heute der Schweizer Bundesrat den Vertrag genehmigt, die Botschaft an das Parlament überwiesen und den Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zur Unterzeichnung autorisiert.
Die Ratifikation durch die zwei Kammern des Parlaments in Bern, Nationalrat und Ständerat, ist für die Wintersession 2017 (27. November – 15. Dezember 2017) und die Frühjahrssession 2018 vorgesehen. In Österreich ist das Abkommen bis dato nicht im Nationalrat eingelangt.
Der Ministerrat hat am 14. Juli 2017, überschattet von der Debatte rund um die mögliche Neuanschaffung von Abfangjägern durch das Österreichische Bundesheer, ein Abkommen mit der Schweizer Eidgenossenschaft zur „Nacheile“ beschlossen.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von Bundesminister Hans-Peter Doskozil und dem Leiter des Kommando Luftstreitkräfte, Bgdr Karl Gruber, wurden am Freitag dem 7. Juli 2017 die Ergebnisse der Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“ präsentiert.
Durch den Ministerrat wurde heute ein Bericht des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres beschlossen, der eine Delegation des BMLVS und des BMEIA dazu ermächtigt, Verhandlungen zum „Abschluss eines – inhaltlich erweiternden und vertiefenden – Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ aufzunehmen.